Unvollständige Übernahme von Tarifabschlüssen für die Beamtenbesoldung verfassungswidrig - mögliche Auswirkungen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes auf Mecklenburg-Vorpommern

06.03.2014

Der BDK-Landesverband Niedersachsen veröffentlichte am 3. März 2014 auf der BDK-Homepage einen Beitrag zum Thema der Besoldungsanpassung nach Tarifverhandlungen, der sich mit einem kürzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 2014 (BVerwG 2C 1.13) beschäftigte.
Unvollständige Übernahme von Tarifabschlüssen für die Beamtenbesoldung verfassungswidrig - mögliche Auswirkungen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes auf Mecklenburg-Vorpommern

Auf Grund zahlreicher Nachfragen aus den Reihen der Mitglieder aus Mecklenburg-Vorpommern zu Auswirkungen dieses Urteils, welches ursächlich das Streikverbot für Beamte behandelte, hat sich der geschäftsführende Landesvorstand der Sache angenommen. Für die verständliche Aufregung sorgt im Artikel aus Niedersachsen der Passus:

Für die Übergangszeit bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung verbleibt es bei der Geltung des verfassungsunmittelbaren Streikverbots. Hierfür ist von Bedeutung, dass den Tarifabschlüssen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes aufgrund des Alimentationsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 5 GG maßgebende Bedeutung für die Beamtenbesoldung zukommt. Die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern sind verfassungsrechtlich gehindert, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln.“

Mit freundlicher Unterstützung der BDK-Bundesgeschäftsstelle werden wir schnellstmöglich eine juristische Klärung der Frage herbeiführen, welche konkreten Folgen das aufgeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes für unser Bundesland mit sich bringt. Dann werden wir umgehend unsere Mitglieder informieren, etwaige Fragen bitten wir bis dahin zurückzustellen.