Update zur Neustruktur - Referate Kriminalitätsbekämpfung -

26.07.2019

Eine konsequente Phänomenorientierung über Direktionsgrenzen hinweg im organisatorischen Aufbau dürfte nicht möglich sein. Auch die Orientierung an Tätern oder Tätergruppen ist erschwert, sobald Direktionsgrenzen überschritten werden.
Update zur Neustruktur - Referate Kriminalitätsbekämpfung -

 

Bekanntermaßen hatte der BDK schon sehr früh nach Verkündung der anstehenden Strukturreformen den Vorschlag eingebracht, die Kriminalpolizei genauer zu betrachten und die dazu erforderliche Zeit zu gewinnen, indem die sechs Referate Kriminalitätsbekämpfung in ihrem aktuellen Bestand gehalten werden.

Unsere Empfehlung war dabei, neben der Fachverantwortung auch die organisatorische und personelle Verantwortung einer Leitung der Kriminalpolizei zu übertragen.

Gleichzeitig ist es aber auch durchgängig Leitlinie unserer Politik, dass wir uns von guten Argumenten überzeugen lassen. So ist es beispielsweise durchaus denkbar, unsere fachlichen Vorschläge einer phänomen- und täterorientierten Kriminalitätsbekämpfung etwa durch den Aufbau einer Direktion Kriminalitätsbekämpfung in der Landespolizeidirektion zumindest in Teilen zu erreichen.

Die Prüfung unserer Anregungen wurde dem Teilprojekt 7 übertragen, ist aber aus dem Projektauftrag nur eingeschränkt ablesbar.

Das Arbeitspaket 2 des Teilprojektes 7 ist daher mit dem Thema „Zentralstellenfunktion des LKA“ betraut. Ziel der Betrachtungen ist es, die Analysefähigkeit des LKA und seine stadtweite Steuerungs- und Zentralstellenfunktion zu stärken, heißt es dazu in einem Schreiben vom 01. Juli an den BDK. Diese Prüfungsschwerpunkte gilt es genau im Auge zu behalten, denn sie könnten die örtliche Kriminalitätsbekämpfung weiter schwächen, ohne dass eine konsequente Neubetrachtung damit einhergeht und dies konzeptionell auffängt.

Nach aktuellem Stand ist das Teilprojekt 6, das sich mit der Überführung der Referate K in die Neustruktur befasst, damit beauftragt, diese an der Zielstruktur auszurichten. Klar sei dabei, so wurde es uns gegenüber kommuniziert, dass die künftigen Zuständigkeiten sich an den fünf Direktionen orientieren müssten. Dass dabei eine konsequente Phänomenorientierung über Direktionsgrenzen hinweg im organisatorischen Aufbau nicht möglich sein wird, dürfte auf der Hand liegen. Auch die Orientierung an Tätern oder Tätergruppen ist hierbei weiterhin erschwert, sobald Direktionsgrenzen überschritten werden.

Aus Sicht des BDK ist das bedauerlich und zeigt die engen Blickwinkel auf, in denen Kriminalitätsbekämpfung in Berlin betrachtet wird.

Es bleibt nun spannend, wie das Ergebnis der Prüfungen im Teilprojekt 7 unter diese Prämissen ausfallen wird.

 

 

diesen Inhalt herunterladen: PDF