Ups! Bargeld

28.07.2021

Die Lösung!
Emilian Robert Vicol - Pixabay

Im Sommer 2020 hatte der BDK über Missstände bei der dinglichen Asservierung von Bargeld berichtet. Hintergrund war eine Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft, wonach eine Einzahlung entsprechender Gelder aus rechtlichen Gründen zu unterbleiben hatte.

Während wir uns aus kriminalpräventiven Gründen in öffentlichen Infos zurückhaltend äußerten und dies auch jetzt tun, wurden die Probleme auf verschiedenen Ebenen in Schreiben und Gesprächen, unter anderem sowohl an Polizeipräsidentin Dr. Slowik als auch Generalstaatsanwältin Koppers, klar benannt.

Schließlich wurden die Kolleginnen und Kollegen in den ermittlungsführenden Kommissariaten mit der Umsetzung der Verfügung zeitweise völlig im Regen stehen gelassen.

Während wir aus den Reaktionen der Behördenleitung der Polizei inklusive LKA-Führung echtes Bemühen um eine Lösung ablesen konnten, entstand aus dem Antwortverhalten der Generalstaatsanwaltschaft der Eindruck, dass diese das Problem weiter bei der Polizei belassen wollte, obwohl die Verwaltung beschlagnahmter Gegenstände gemäß § 111m StPO grundsätzlich der Staatsanwaltschaft obliegt.

Nunmehr hat der Gesetzgeber mit den zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Änderungen in der StPO (hier: § 111d Abs. 3) die Möglichkeit der Einzahlung von beschlagnahmtem Bargeld auf ein Konto der Justiz geregelt, wodurch der zuvor in diesem Zusammenhang in den Raum gestellte Vorwurf der Begehung eines Verstrickungsbruchs entfällt.

Der BDK begrüßt diese Lösung im Sinne der Kolleginnen und Kollegen sehr.

Der fade Beigeschmack über das zwischenzeitliche Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft im Hinblick auf das Herbeiführen einer tragfähigen rechtlichen und organisatorischen Lösung bleibt aber haften.

diesen Inhalt herunterladen: PDF