VeRA muss für die Kripo kommen

18.07.2025

Unser Beitrag in Der Kriminalist, Ausgabe März/April 2025
Kriminalpolizei

VeRA muss für die Kripo kommen

Am 24. September 2024 veröffentlichte das baden-württembergische Kabinett das dort verabschiedete Sicherheits- und Maßnahmenpaket „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“. Unter Punkt 5 wurde der „Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Analyse erhobener Daten (VeRA)“ angekündigt. Hier die Kurzfassung des Problemaufrisses und die Lösung, direkt aus dem Maßnahmenpaket: „Aktuell muss die Polizei verschiedene Datentöpfe einzeln bewerten. Mit der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) ist ein Zusammenführen der Daten auf Knopfdruck möglich. Dies ist unabdingbar für die effiziente und erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung.“ Stimmt, „wenn die Polizei wüsste, was sie weiß“, ist ein oft gehörter Spruch. Und nicht selten wird nach schweren Straftaten mit dem Finger auf uns gezeigt – das hätte man erkennen müssen. Warum wurden die Daten nicht ausgetauscht und zusammengeführt etc. pp.?

Palantir, Hessen-Data und die bayerische Ausschreibung

VeRA beziehungsweise das dahinterliegende Programm der Firma „Palantir“ ist keine Unbekannte. Das Land Hessen setzt die Analysesoftware als Hessen-Data bereits seit 2017 erfolgreich ein. Im besten Sinne der Saarbrücker Agenda hatte die bayerische Polizei vor ein paar Jahren dann die Aufgabe übernommen, im Rahmen eines Bund-Länder-Vorhabens eine europaweite Ausschreibung für ein Analyseprodukt durchzuführen. Diese Ausschreibung ist erfolgt und Palantir war das einzig geeignete Produkt. Also: grünes Licht für die Bundes-VeRA (für Bund und Länder) – aber halt. Auf Bundesebene wurde das Projekt im Bundestag durch das Bundesinnenministerium gestoppt. Das notwendige Gesetz für Bundespolizei und Bundeskriminalamt wurde in der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag abgesetzt (alles nachzulesen auf bundestag.de). Das hatte auch Auswirkungen auf die Länder – umso mehr hat es den BDK BW gefreut, dass der Ministerrat VeRA im genannten Papier aufführt.

Änderung Polizeigesetz BW richtig machen

Gesetzesgrundlage ist ein gutes Stichwort. Bereits mit Veröffentlichung des Ministerratspapiers war uns als BDK BW klar, dass für den Einsatz von VeRA in Baden-Württemberg eine Erweiterung des Polizeigesetzes erforderlich wird. Ein schwieriges Unterfangen – wollte man es in der laufenden Legislaturperiode eher nicht mehr anfassen. Die Zeit drängt jetzt, denn die bayerische Ausschreibung ist zwar für alle Länder offen, ohne zusätzliches Vergabeverfahren, aber das Angebot wird nicht ewig gelten und meistens wird es nicht billiger.

Das Anhörungsverfahren für die Änderung des PolG BW ist noch nicht bei uns eingetroffen. Es ist zu erwarten, dass die notwendige Gesetzesgrundlage zur automatisierten Datenanalyse unter Einsatz von KI in der grün-schwarzen Koalition vermutlich sehr kontrovers diskutiert werden wird. Für den BDK BW ist klar, dass hier eine wesentliche Weichenstellung für die Anwendbarkeit von VeRA geschaffen wird. Wir erwarten hier einen großen Wurf und weitgehende rechtliche Befugnisse! Wer hier unnötige Restriktionen einbaut, verhindert den Erfolg und am Ende heißt es immer noch: „Wenn die Polizei wüsste, was sie weiß“. Damit ist niemand geholfen! Unser Innenministerium hat es jetzt im ersten Schritt in der Hand – VeRA muss für die Kripo kommen!

(Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter Baden-Württemberg, veröffentlicht in unserer Fachzeitschrift Der Kriminalist, Ausgabe März/April 2025)