Verbale Entgleisung der Rheinischen Post geht zu weit

02.05.2016

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert Chefredakteur nach DDR-Vergleich zur Klarstellung auf
Verbale Entgleisung der Rheinischen Post geht zu weit
Foto: Lupo / pixelio.de

Die Rheinische Post überschreibt die Titelseite ihrer Wochenendausgabe und einen Artikel in RP-Online mit "Schießbefehl für Streifenpolizisten in NRW". Der BDK NRW findet diese reißerische Schlagzeile nicht nur geschichtsvergessen sondern auch geschmacklos. Auch ein Folgeartikel mit der weiteren Schlagzeile "Jeder Dorfpolizist soll zum Mini-SEK werden" steigert das Niveau nicht.

Der NRW-Landesvorsitzende Sebastian Fiedler richte sich daher mit einem öffentlichen Appell an den Chefredakteur des Blattes:

"Verehrter Herr Michael Bröcker, das hätte ich Ihrem ansonsten seriösen Blatt nicht zugetraut. Sie sollten wissen, dass der Begriff Schießbefehl eng mit einem unrühmlichen Teil der deutschen Geschichte verbunden ist. Ihn auch nur ansatzweise in den Kontext der NRW-Polizei zur rücken, verbietet sich aus sich heraus auf das Schärfste. Ich muss sicher nicht erwähnen, dass die NRW-Polizei fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Alle Kolleginnen und Kollegen haben einen Eid auf die Verfassung abgelegt. Verfassungswidrige Befehle gibt es bei uns nicht. Eben gerade weil uns die Verfassung, Recht und Gesetz die wichtigsten Richtwerte sind, können meine Kolleginnen und Kollegen in bestimmten Extremsituationen, in denen das Leben Unschuldiger unmittelbar gefährdet ist, das Eintreffen unserer besonders trainierten und ausgestatteten Spezialeinheiten eben nicht abwarten. Das ist im Kontext von Amoklagen übrigens nicht neu. Auch unsere diesbezüglichen Trainings- und Einsatzkonzepte haben nichts mit einem Schießbefehl gemein. Bereits nach dem schrecklichen Anschlag auf Charlie Hebdo haben wir darauf hingewiesen, dass wir es nun mit einer neuen Qualität planmäßig und paramilitärisch ausgeführter Angriffe zu tun haben, bei denen naturgemäß zuerst alle Kolleginnen und Kollegen mit Handlungs- und Entscheidungserfordernissen konfrontiert sind, die im Augenblick des Anschlages vor Ort sind. Das trifft nicht nur den sogenannten Streifendienst, sondern alle Organisationseinheiten, die sich zufällig oder planmäßig zu einem solchen Zeitpunkt an einem solchen Ort befinden - gegebenenfalls natürlich auch die Kripo. Deswegen ist es gut und richtig, dass mit neuen Trainings- und Einsatzkonzepten einige unserer Forderungen umgesetzt werden. Damit ist aber längst kein Optimum erreicht. Wir werden weiter ohne Tabus zum Beispiel darüber diskutieren müssen, wie die Polizeibeamten in Extremsituationen bei Schusswaffeneinsätzen eine bessere Treffergenauigkeit erreichen können. Dabei wäre es im Interesse meiner Kolleginnen und Kollegen und der Bürgerinnen und Bürger wünschenswert, wenn diese Debatten von der Presse mit der notwendigen Sachlichkeit begleitet werden und die Polizei in Nordrhein-Westfalen als das dargestellt wird, was sie ist: Eine Polizei der Bürger, fest auf dem Boden der Verfassung stehend, mit äußerst knappen Ressourcen und dem überobligatorischen Bemühen, ihrem Auftrag so gut wie möglich nachzukommen.

Sehr geehrter Herr Bröcker, ich bitte Sie vor dem Hintergrund der vielen Opfer der DDR-Diktatur, die Vokabel "Schießbefehl" zurückzunehmen und öffentlich richtigzustellen, dass die NRW-Polizei nicht in einen solchen Kontext gerückt werden darf."