Verfall von Mehrarbeit bei der Kripo NRW verhindern!

27.06.2018

Die in Italien staatlich angeordnete Freizeit (Ferragosto) auch ein Modell für die Kripo NRW? Die Zeit drängt, Herr Minister Reul!
Verfall von Mehrarbeit bei der Kripo NRW verhindern!

il ferragosto [erw.]  periodo a metà agosto

 

„Es muss mit vollen Stränden, langen Staus, ausgebuchten Pensionen, Hotels, Restaurants und Campingplätzen gerechnet werden. Folgerichtig kennzeichnet Ferragosto auch den Mittelpunkt der Höchstsaison. Zu keinem Zeitpunkt ist das Urlauberleben in Italien teurer, aber auch lebendiger und reicher an Veranstaltungen, als in den Tagen rund um Ferragosto. Überall wird gefeiert und der Abend vielerorts mit einem Feuerwerk um Mitternacht abgeschlossen. In den Großstädten und in Orten außerhalb der Ferienregionen ist dagegen damit zu rechnen, dass die meisten Läden, Restaurants, Theater, Kinos, Werkstätten aber auch Behörden geschlossen sind.“[1]

In § 14 Abs. 5 der AZVO, steht es wie folgt:

„Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Minderzeiten) sind maximal bis zu 40 Stunden zulässig. Überschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Zeitguthaben) dürfen an mindestens einem und bis zu zwölf Stichtagen im Jahr ein festgelegtes Stundenkonto, das sich in einem Rahmen von nicht mehr als 120 Stunden Zeitguthaben bewegen kann, nicht übersteigen. Darüber hinausgehende Zeitguthaben verfallen.“

Bei Anwendung dieser sogenannten Kappungsgrenze käme es Ende des Jahres zum Verfall aller Stunden über der Marke von 120. Herr Minister Reul hatte dieses Jahr (im Februar) einen Erlass angekündigt, der den Verfall von Mehrdienststunden verhindern soll. Die Zeit drängt. Die Lage bei der Kriminalpolizei ist hier besonders dramatisch: Rund 22% des Personals der Polizei NRW sind für rund 1/3 der polizeilichen Überstunden verantwortlich. Kommt es nicht zeitnahe zu einer Regelung im Erlasswege, müsste der Innenminister auch für die Kriminalpolizei aus Fürsorgegründen den Ferragosto anordnen. Dass eine „Kriminalpolizeihundertschaft“ im Bund vorgehalten wird, die dann unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Kripo in NRW vertritt, ist hier nicht bekannt. Die Kräfteanforderung, so unsere Empfehlung, wäre aber zeitnahe in die Länder zu übersenden!

Der BDK NRW fordert daher den Innenminister auf, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei in der Sachlage nicht weiter im Unklaren zu lassen. Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen gerade in dieser Frage ein deutliches Zeichen aus dem Ministerium. Das Misstrauen wächst, die Unsicherheit nimmt zu, Gerüchte kursieren: Erneut keine Rahmenbedingungen für gute kriminalpolizeiliche Arbeit!