Verfassungsbeschwerde gegen Nutzung von Anom-Daten scheitert – kein Beweisverwertungsverbot

05.10.2025

BVerfG, Az. 2 BvR 625/25 – Beschluss vom 23.09.2025

05.10.2025

Zuletzt hat der BDK BW im Kontext der Nutzung von Erkenntnissen aus Messengerdiensten wie EncroChat, SkyECC oder ANOM ein Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe (Urteil vom 9. Januar 2025, Az 1 StR 54/24 – zuvor Landgericht Tübingen, Urteil vom 20.10.2023, Az. 2 KLs 42 Js 27225/22) ausdrücklich begrüßt: https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/anomchat-daten-zur-aufklaerung-schwerer-straftaten-verwertbar

Nunmehr hatte sich das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23.09.2025, Az. 2 BVR 625/25 – zu BGH-Beschluss vom 21.01.2025, Az 1 StR 281/24 – und Urteil des LG Mannheim vom 31.01.2024, Az. 5 KLs 811 Js 8839/23) mit einer Verfassungsbeschwerde auseinanderzusetzen. Der Beschwerdeführer wendete sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe unter Verwertung der im Wege der Rechtshilfe von den USA erlangten Informationen aus der Überwachung seiner Anom-Kommunikation. Der Beschwerdeführer wurde durch das LG Mannheim wegen Handeltreibens mit BtM in nicht geringer Menge in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Basis war weitgehend die Auswertung der Anom-Chatnachrichten des Beschwerdeführers.

Die Einwendungen des Beschwerdeführers wurde auch bereits im Rahmen der Revision seitens des BGH mit Beschluss vom 21. Januar 2025 als unbegründet verworfen.

Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt – aus Sicht des BDK BW – die internationale Strafverfolgung auf Basis von Erkenntnissen aus Messengerdiensten, die international durch Strafverfolgungsbehörden erhoben, verwertet werden und wurden.

„Wirksame transnationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung kann nur im Schulterschluss und mit dem umfassenden Austausch von erlangten Daten erfolgen. Die enge internationale Zusammenarbeit in der Verfolgung von schweren und schwersten Straftaten ist ein Mittel und Baustein der Kriminalpolizei, um mit den organisierten Tätern Schritt zu halten und wir haben es schon schwer genug – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist deswegen ausdrücklich zu begrüßen,“ bewertet BDK-Landesvorsitzender Steffen Mayer die jüngste Veröffentlichung aus Karlsruhe.

  

Externe Links:

·        Besprechung auf Beck Aktuell: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-2vbr62525-anom-daten-fbi-kryptohandy-strafprozess-beweis-verfassungsbeschwerde-abgelehnt

·        Besprechung auf LTO: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/2bvr62525-bverfg-anom-daten-verwertbar-strafverfahren

·        Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.09.2025: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rk20250923_2bvr062525.html [Korrektur des Links am 10.10.2025]

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Baden-Württemberg
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