Verfassungskonformität auf Raten – und zum Sparpreis?
31.08.2026
Jahrzehntelanger Rückstand: Erst die Ost-West-Kluft, dann die Verfassungswidrigkeit
Um die Tragweite der aktuellen Beschlüsse zu verstehen, hilft ein Blick in die Historie: Die Brandenburger Beamtenschaft hat von jeher den Kürzeren gezogen. Nach der deutschen Wiedervereinigung dauerte es fast zwei Jahrzehnte, bis die Gehälter der Kolleginnen und Kollegen schrittweise überhaupt erst an das Niveau der westlichen Bundesländer angepasst wurden. Kaum war diese Lücke mühsam geschlossen, hieß es, die Besoldung im Land sei nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig zu niedrig.
Das Land Brandenburg hat nun, als erstes in Deutschland reagiert und angekündigt, dass man dieses Unrecht heilen möchte. Alle Beamtinnen und Beamten werden eine rückwirkende Anpassung zum 1. Januar 2026 für Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge erhalten. Unsere Kolleginnen und Kollegen erhalten nach über 20 Jahren endlich das Gehalt, dass ihnen zusteht und müssen dennoch eine bittere Pille schlucken. Brandenburg knüpft die Besoldungsanpassung an zwei Bedingungen: Der Erhöhung der Wochenarbeitszeit ab März 2027 auf 41 Stunden (mit Ausnahmen) und an eine deutliche Reduzierung der Beförderungen. Bereits für diesen Jahr wurde die Anzahl der Beförderungen für die gesamte Brandenburger Polizei auf magere 150 Stellen gedeckelt. In einem Apparat von Tausenden Beschäftigten kommt diese Zahl einer faktischen Beförderungssperre gleich.
Der eine oder andere mag einwenden, dass wir es hier mit Jammern auf hohem Niveau zu tun haben, doch dieser Vorwurf greift völlig am Kern der Sache vorbei. Es geht hier nicht um ein verhandeltes Extra-Privileg, um maßlose Forderungen oder um den Wunsch nach Luxus. Es geht schlicht und ergreifend um Recht und Gesetz. Wer jahrzehntelang rechtswidrig zu wenig Gehalt zahlt, erbringt bei der Korrektur keine Wohltat und verteilt keine Geschenke.
Nachzahlungen für Widersprüche
Nachzahlungen für die Jahre vor 2026 soll allerdings nur erhalten, wer Widerspruch gegen seine Besoldung eingelegt hatte. Und auf diese Nachzahlungen müssen die Kolleginnen und Kollegen bis 2028 warten. Die Landesregierung plant, zur amtsangemessenen Besoldung und Versorgung im Zeitraum 2004 bis zum 31.12.2025 im Jahr 2027 ein gesondertes Korrekturgesetz auf den Weg zu bringen.
Die geplante Neuregelung ist zweifelsohne ein Durchbruch, aber verfassungsrechtliche Ansprüche sind nun mal unveräußerlich. Wer die Behebung eines jahrzehntelangen Verfassungsverstoßes durch eine Arbeitszeitverlängerung, eingeschränkte Nachzahlungslogiken oder Sparmaßnahmen bei Beförderungen kompensieren will, betreibt Nötigung im Gewand der Finanzpolitik.