Verfassungstreue gilt auch für Behörden

18.07.2025

Aus der heutigen Berichterstattung verschiedener Medien ist zu entnehmen, dass bei der Polizei Beurteilungen nicht nur nach dem Prinzip „Eignung, Leistung und Befähigung“ verfasst wurden.
Verfassungstreue gilt auch für Behörden

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Niedersachsen (BDK) zeigt sich tief besorgt über die in den Berichten geschilderten Vorgänge 1) und fordert umgehende und vollständige Aufklärung. Wenn pauschale und offensichtlich unbegründete Beurteilungen dazu führen, dass engagierte Kollegen benachteiligt oder systematisch übergangen werden, dann ist das Vertrauen in ein gerechtes und transparentes Beurteilungssystem nachhaltig erschüttert. 

Das bisherige System ist so nicht mehr tragbar. Die aufgedeckten Missstände, insbesondere der Umgang mit Frauen in der Bewertungspraxis, offenbaren strukturelle Schwächen, die dringend beseitigt werden müssen. Es kann nicht sein, dass nach Geschlecht beurteilt wird. Hier werden systematisch Karrieren beeinflusst, ohne sich an objektive, überprüfbare Maßstäbe zu halten.

Um es klar zu sagen, auch Frauen wollen nach ihrer Leistung beurteilt und nicht nur gefördert werden, weil sie Frauen sind!

Dies ist hier auch kein generelles Problem des PK Uelzen oder der PI Lüneburg/Uelzen/Lüchow-Dannenberg. Das interne Papier stammt aus der Feder der PD Lüneburg, und auch hier ist nicht das eigentliche Problem zu finden.

Sehr geehrte Frau Ministerin, was haben Sie zu dem Vorfall zu sagen? Ist es nicht eine Forderung von Ihnen selbst, mehr Frauen in die Führung zu bringen? Haben Sie nicht dem höchsten Führungskreis der Polizei gesagt, dass es mehr Frauenförderung geben muss? Das ist das Ergebnis.

Sicherlich wird jetzt gesagt „Das war lediglich eine Zielvorgabe, quasi ein Korridor“, aber wer widerspricht schon seinen höchsten Vorgesetzten. 

Diese Praxis wird auch nicht erst seit der letzten Beurteilungsrunde durchgeführt. Weitere Führungskräfte haben sich beim BDK gemeldet und vertraulich mitgeteilt, dass diese Verfahrensweise schon deutlich länger existiert.

Jeder in der gesamten PI Lüneburg/Uelzen/Lüchow-Dannenberg fragt sich jetzt, nein weiß, dass auch in den anderen Dienststellen der PI, in Lüchow-Dannenberg und in Lüneburg, dieselben Vorgaben gegolten haben und somit fast alle Beurteilungen nach Geschlecht entschieden wurden. Das Vertrauen in die Führung ist dahin. Wieso hat keiner dagegen remonstriert? Warum haben es alle so hingenommen?

Wir alle, ob Frauen oder Männer, machen unseren Job gerne, aber wir möchten auch bitte gerecht beurteilt werden, Und zwar genau so, wie es das Grundgesetzt vorgibt:

Eignung, Leistung und Befähigung! 

Der BDK fordert daher:

1. Eine vollständige und unabhängige Untersuchung der bisher erfolgten Beurteilungen durch externe Stellen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Diskriminierung und strukturelle Benachteiligung.

2. Ein grundlegend neues Beurteilungssystem, das auf objektiven Kriterien basiert, transparente Entscheidungsprozesse gewährleistet und nachvollziehbare Dokumentationen verlangt.

3. Einheitliche Einstellung ab Besoldungsgruppe A 11: Um Willkür vorzubeugen und echte Chancengleichheit zu schaffen, sollen Beamtinnen und Beamte künftig gleich ab A 11 eingestellt werden. So kann verhindert werden, dass Beurteilungen über Aufstiegschancen auf Basis subjektiver Wahrnehmung getroffen werden.

4. In den Beurteilungskommissionen müssen unabhängige Personen des Personalrates anwesend sein, um sicherzustellen, dass hier gerecht gehandelt wird.

Wir erwarten, dass die zuständigen Behörden die aufgezeigten Missstände ernst nehmen und nicht länger schweigen. Wer Führungsverantwortung trägt, muss auch in der Lage sein, mit Kritik transparent umzugehen und für Fairness im System zu sorgen.

Es wurde mal ein Plakat mit dem gemeinsamen Werteverständnis entwickelt. Dort steht „Vertrauen; Wertschätzung; Achtung und Respekt; Transparenz und Beteiligung; Gesundheit, Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit“. 

Dies alles wird offensichtlich mit Füßen getreten und das Bild ist zerstört. Das Ergebnis ist dann unausweichlich.

Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

 

1) https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/lueneburg-gericht-stoppt-polizei-befoerderung-nach-geschlecht-WXOFS55NMBBVZNFS4JJY4FMTVQ.html

 

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