Verhandlung zur Einführung einer Stadtstaatenzulage beendet

03.11.2025

Einleitend dankt der BDK allen Beschäftigten, die sich am Warnstreik für eine Stadtstaatenzulage in Hamburg beteiligt haben. Die zahlreichen BDK-Fahnen auf Hamburgs Straßen signalisierten unsere Bereitschaft, in dieser Verhandlungsrunde für die sogenannte „Hamburg-Zulage“ zu kämpfen. Denn jeder, der für diese teure Stadt arbeitet, sollte es sich auch leisten können, in dieser zu leben.
Demonstrationszug am 14. Oktober 2025 durch die Hamburger Innenstadt

Auf diese Ergebnisse haben sich die Tarifparteien bezüglich der von uns geforderten Stadtstaatenzulage am 29.10.2025 geeinigt:

  • Zulage für bürgernahe Dienstleistungen. Die Beschäftigtengruppen mit definiertem Bürgerkontakt sollen im ersten Schritt zum 1. Februar 2026 eine Zulage von 100,00 Euro pro Monat erhalten und zum 1. Mai 2027 erhöht sich die Zulage auf insgesamt 115,00 Euro.
  • Für alle Beschäftigten der FHH wird es ab dem 01.04.2026 ein Mobilitätszuschuss zum Jobticket (Deutschlandticket) in Höhe von 15,75 Euro geben.
  • Einführung zum 01.02.2026 einer Waffenträgerzulage in Höhe von 30,00 € monatlich (ab Mai 2027 Erhöhung auf 40,00 €) für Angestellte bei der Polizei.
  • Zusage für ein Gesprächsprozess (ab Februar 2026) zur besseren Absicherung von Beschäftigten die mit ihrer Arbeit einer starken psychischen Belastung ausgesetzt sind.

Aus Sicht des BDK wäre es allerdings wünschenswert gewesen, die von allen geforderte Stadtstaatenzulage, wie sie etwa in Berlin mit der dortigen Hauptstadtzulage von bis zu 150 € für alle Beschäftigten gilt, einzuführen. Denn die nunmehr vereinbarte Zulage für „bürgernahe Dienstleistungen“ von 150,00 EUR soll nur Beschäftigten mit „definiertem Bürgerkontakt“ zu Gute kommen. Welcher Beschäftigtenkreis damit gemeint ist, muss allerdings erst noch durch eine eigens dafür einzurichtende Evaluierungsgruppe bestimmt werden.

Aus Sicht des BDK gibt es viele Beschäftigte bei der Polizei Hamburg, welche entsprechende „bürgernahe Dienstleistungen“ erbringen. Wir hoffen daher auf eine wohlwollende und vorausschauende Prüfung der Evaluierungsgruppe, die nicht zu zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen führen wird.

Zu den in Rede stehenden, noch nicht definierten bürgernahen Dienstleistungen kommen viele weitere Aufgaben von Beschäftigten der Polizei Hamburg, die ebenfalls besondere Anerkennung und Wertschätzung verdienen. Obwohl zum Beispiel die Arbeit an verstorbenen Personen, mit psychisch traumatisierten Menschen oder auch das Auswerten von kinderpornografischem Bildmaterial, bei der aktuellen Verhandlungsrunde um eine Stadtstaatenzulage keine Rolle spielten, haben sich die Tarifparteien auf einen ab Frühjahr 2026 beginnenden Gesprächsprozess geeinigt, um diese Gruppen besser abzusichern. Wir freuen uns, dass eine alte BDK-Forderung damit aufgenommen wurde.

Unser Fazit zum Verhandlungsergebnis: Ein Mobilitätszuschuss für alle Beschäftigten macht das Deutschlandticket sicher attraktiver, was insbesondere denen zu Gute kommen, die für den Arbeitsweg den ÖPNV nutzen. Ferner wird sich ein Teil der Beschäftigten über eine Zulage für bürgernahe Dienstleistungen freuen können, was aber den Gerechtigkeitsnerv derer treffen wird, die eben nicht zu dieser noch zu definierenden Gruppe gehören werden.

Umso mehr wird es uns also darum gehen, in den anstehenden Tarifverhandlungen für einen Abschluss zu kämpfen, der dann wirklich allen zu Gute kommt!

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Hamburg
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