Verpflegungs- und Bekleidungsgeld ehemaliger VP-Angehöriger

02.04.2019

Verpflegungs- und Bekleidungsgeld ehemaliger VP-Angehöriger sind als Arbeitsentgelt in den rentenwirksamen Entgeltbescheid aufzunehmen
Verpflegungs- und Bekleidungsgeld ehemaliger VP-Angehöriger

Polizeibeamte, die als Angehörige der Volkspolizei der DDR Verpflegungs- und Bekleidungsgeld erhielten, haben ein Anrecht darauf, dass diese Gelder als Teil ihres Arbeitsentgeltes auch in den rentenwirksamen Entgeltbescheid aufgenommen und somit auf die Rentenhöhe positiv angerechnet werden.

Jahrelang war dies von der Behörde abgestritten worden.
Wegweisend sind hier das Urteil L 16 R 649/14 des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vom 24.02.16, das Urteil L 1 RS 3/15 vom 27.04.17 des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt sowie das Urteil B 5 RS 12/18 B des Bundessozialgerichtes vom 23.01.19.

Ebenso verweisen wir auf die schriftliche Anfrage der Partei die Linke (Drucksache 18/16165) im Abgeordnetenhaus Berlin zum selben Thema.


Hierzu sollten Betroffene die Deutsche Rentenversicherung anschreiben und auffordern, einen neuen Rentenbescheid zu erstellen.


Ferner sollten Betroffene, die sich noch nicht diesbezüglich an die Behörde gewandt haben, zügig einen Antrag auf Überprüfung ihres Entgeltbescheides nach § 44 SGB X bei der Polizei stellen (Feststellungsbescheid der Entgelte nach AAÜG).


Hinterbliebene (Erben) von VP-Angehörigen können das Verfahren fortführen, müssen jedoch hierzu die Behörde vom Ableben des Berechtigten informieren.


Sollten bereits Verfahren angestrengt, jedoch ruhend gestellt worden sein, empfehlen wir dringend, das Ruhenlassen aufzukündigen.


Musterschreiben sind sowohl beim BDK als auch bei allen anderen Gewerkschaften erhältlich!


AAÜG=Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes

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