Versammlungsfreiheitsgesetz

12.02.2021

Meinungskampf auf der Straße vs. demokratischer Dialog
Versammlungsfreiheitsgesetz
Der leere Plenarsaal mit Blick auf den Sitz des Präsidenten -- 1280px x 842px, 466,0 KB -- Bildnachweis: © Landesarchiv Berlin / Thomas Platow

Das Abgeordnetenhaus hat am 11. Februar 2021 mit den Stimmen der Koalitionsparteien das Versammlungsfreiheitsgesetz beschlossen, welches in Berlin das bisherige Versammlungsgesetz (Bund) ersetzt. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen feiern das Gesetz als „deutschlandweites Vorbild für ein demokratieförderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht“. Dies wird sich allerdings in der Praxis erst noch unter Beweis stellen müssen.

Aus Sicht des BDK weist das nunmehr verabschiedete Gesetz – abgesehen davon, dass der BDK die Abkehr von einem bundeseinheitlichen Versammlungsrecht für einen großen Fehler hält – einige diskutable Regelungen auf. Der BDK hatte dazu am 3. September 2020 eine Stellungnahme zu dem damaligen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie die Fraktionen von SPD, CDU, die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin übersandt. Keine der angeschriebenen Fraktionen hat dazu eine Rückmeldung gegeben, um unserer Kritik entweder abzuhelfen oder sie zu widerlegen. Ein wesentlicher Kritikpunkt war unter anderem die Pflicht zur Veröffentlichung aller Eckdaten von Versammlungen. Der BDK Berlin hat dies kritisch bewertet, da die Regelung erkennbar auf die Ermöglichung, wenn nicht gar Förderung von Gegenversammlungen ausgerichtet ist, was im Ergebnis zu einer konfliktträchtigen Gesamtversammlungslage und Gefahren oder Störung im Sinne des Gesetzes führen kann. Gerade im Versammlungsrecht ist es essentiell, dass die Ausgestaltung alle Blickwinkel berücksichtigt und sich nicht auf einzelne politische Strömungen ausrichtet.

Wir hätten uns gewünscht, dass auch abseits des „öffentlichen Meinungskampfes“, wie sich Die Linke im Vorfeld ausdrückte, der demokratische Dialog keine Einbahnstraße ist. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das Versammlungsfreiheitsgesetz in der Praxis auf die Sicherheit und Ordnung in Berlin haben wird.

Berlin, 12. Februar 2021

Anhang:
Stellungnahme des Berliner Landesverbands zum neuen VersFG

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