Versetzungen innerhalb der Kriminalpolizei ohne Altersgrenze - Aktueller Erlass schreibt Ausnahmen bei Versetzungen fest

22.03.2012

Düsseldorf, 22.03.2012 – Mit dem Erlass vom 08.03.2012 schreibt das Ministerium für Inneres und Kommunales die bereits 2011 praktizierten Ausnahmen von der Altersregelung bei Versetzungen von Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten aus persönlichen Gründen fest. Danach gilt für landesweite Versetzungen innerhalb der Kripo die zur Verjüngung der Kripo festgelegte Altersbeschränkung nicht
Versetzungen innerhalb der Kriminalpolizei ohne Altersgrenze - Aktueller Erlass schreibt Ausnahmen bei Versetzungen fest

Der BDK hatte bereits im Juli 2011 und zuletzt beim Landesdelegiertentag in Selm-Bork in ausführlichen Gesprächen mit Ministerialdirigent Wolfgang Düren, Leiter der Polizeiabteilung im Ministerium für Inneres und Kommunales, auch dieses Problem intensiv erörtert, mit Beispielfällen hinterlegt und auf entsprechende Regelungen gedrängt.

Mit dem Erlass, dem in der letzten Woche auch der PHPR, in dem BDK seit vielen Jahren vertreten ist, zugestimmt hat, bedarf es für landesweite Versetzungen von „K zu K“ zukünftig keiner Ausnahmegenehmigung mehr.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales folgt damit erneut der Argumentation des BDK, verstärkt nicht nur für jungen Nachersatz zu sorgen, sondern auch das erforderliche Berufs- und Erfahrungswissen in der Kriminalpolizei zu halten und zu fördern.