Versorgungsrücklage; Widerspruch zur Gehaltskürzung auf Grund des NVersRücklG

24.06.2011

Nach Hinweisen aus den örtlichen Personalräten wurde bekannt, dass die Gelder der Niedersächsischen Versorgungsrücklage zweckentfremdet werden.

In diesem Vermögen sind auch Mittel enthalten, die in den Jahren 1999 bis 2002 in Höhe von 0,2% von Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nicht an die Beamten/-innen weitergegeben wurden, sondern in die Rücklage geflossen sind.

Um mögliche individuelle Leistungsansprüche nicht zu gefährden, wird angeraten, diesem zu widersprechen. Ein dementsprechendes Musterschreiben steht hier zur Verfügung. (Bitte das jeweils zuständige LBV eintragen!)

Bereits seit 2010 werden dem Sondervermögen keine Zahlungen mehr zugeführt. Darüber hinaus sind die vorhandenen Mittel ab 2011 in den Landeshaushalt geflossen und damit zweckentfremdet worden.

Der geschäftsführende Landesvorstand