Versuchsstrafbarkeit Cybergrooming

12.01.2020

Zuletzt haben wir im März 2019 auf unserer Landesseite über die Rechtsentwicklung berichtet (Link im Beitrag), aktuell erfolgte eine Anhörung im Deutschen Bundestag, in dem sich auch Baden-Württemberg äußerte.
Versuchsstrafbarkeit Cybergrooming

In der 4. Sitzung des Bundesvorstands am 18.-20. September 2019 bekräftigte der BDK nochmals seine Position, dass die Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings nach § 176 IV Nr. 3 StGB eingeführt werden muss, um lang erkannte rechtliche Lücken zu schließen. Landesvorsitzender Steffen Mayer unterstütze den Antrag der FK Recht vor Ort und verwies auf bereits bei unserem vorletzen baden-württembergischen Landesdelegiertentag erkannte und formulierte Notwendigkeit. Der Bundesgesetzgeber hätte hier deutlich schneller reagieren können.

Der Antrag wurde in Magedeburg einstimmig beschlossen.

Am 6. November 2019 fand im Rechtsausschuss eine Anhörung zu der geplanten rechtlichen Umsetzung statt. In der Ausgabe "Heute im Bundestag" Nr. 1243/2019 wurde über das Anhörungsverfahren berichtet (siehe Link unten).

Im Anhörungsverfahren war auch Baden-Württemberg mit dem Leiter der Freiburger Kriminalpolizei, Peter Egetemaier, vertreten. Er begrüßte die geplante Gesetzesänderung und führte aus: "Die Ermittlungsbehörden müssten gerade im Bereich des sexuellen Missbrauchs ein Instrumentarium an die Hand bekommen, das eine effektive Bekämpfung derartiger Straftaten ermöglicht, und rechtsfreie Räume im Internet müssten konsequent beseitigt werden. Die bloße polizeirechtliche Gefährderansprache sei ein stumpfes Schwert. Er sprach sich für den Einsatz computergenerierten kinderpornographischen Materials aus, um den Zugang zu pädokriminellen Bereichen eröffnen, die sich Ermittlungen und Strafverfolgung bislang entziehen konnten."

Damit sind BDK und Kripo Freiburg (und darüber hinaus) einer Meinung, denn auch wir Fordern den Einsatz sog. Fake-Kipo, um verdeckt im Netz ermitteln zu können.

Im Bereich des Cybergroomings scheint es jetzt jedenfalls einen großen Schritt voran zu gehen, auch wenn nicht alle politischen Kräfte uneingeschränkt den Gesetzesentwurf unterstützen.

 

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