„Berliner A 4-/A 5- Beamtenbesoldung verfassungswidrig“

05.01.2024

Verwaltungsgericht zu vom Bund Deutscher Kriminalbeamter - Landesverband Berlin finanzierter Klage
Arek Socha - Pixabay

Die Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2023 lässt keinen Zweifel offen: „Die Berliner Beamtenbesoldung in der Besoldungsgruppe A 4 (Jahre 2016 bis 2018) und A 5 (Jahre 2018 und 2019) war nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin verfassungswidrig zu niedrig.“ Da jedoch nur das Bundesverfassungsgericht verbindlich die Verfassungswidrigkeit der gesetzlich geregelten Berliner Beamtenbesoldung feststellen könne, habe das Gericht dazu das Bundesverfassungsgericht angerufen. Weiter habe die Kammer angemerkt, „dass die Beamtenbesoldung in den untersuchten Jahren 2016 bis 2019 wohl bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 10 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des sog. Mindestabstandsgebots zur Grundsicherung genügen dürfte.“

Die Klage wurde durch den BDK Landesverband Berlin finanziert. Dazu der Landesvorsitzende Marco Schmidt: „Da die Berliner Landesregierung und das Parlament auch nach dem Regierungswechsel nicht gewillt sind, den seit Jahren schwelenden Konflikt um die Berliner Beamtenbesoldung politisch rückwirkend zu lösen, muss nun endlich das Bundesverfassungsgericht in den dort anhängigen Verfahren zur A-Besoldung entscheiden!“

Soweit die Kammer für die Jahre 2020 bis 2022 die Klage der Beamtin abgewiesen habe, führt das Verwaltungsgericht weiter aus, sei zwar der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand nicht eingehalten, allerdings habe die Klägerin dies nicht in der erforderlichen Weise zeitnah beim Dienstherrn geltend gemacht. Die Frage, wann eine verfassungswidrige Unteralimentation zeitnah geltend gemacht ist, weise nach der Kammer grundsätzliche Bedeutung auf, weswegen sie gegen die Abweisung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen habe. Der BDK-Landesvorstand prüft vor diesem Hintergrund gemeinsam mit Rechtsanwalt Patrick Merkle die Einlegung des Rechtsmittels und stellt die erforderlichen Mittel für die Klägerin zur Verfügung.

Der BDK hat das unermüdliche Engagement der Initiative von André Grashof gegen die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung durchgehend unterstützt. Neben dem hier beschriebenen, aus Landesverbandsmitteln bestrittenen Verfahren erhielten zahlreiche Mitglieder regulären Rechtsschutz für ihre Klagen und warten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die vollständige Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts ist unter folgendem Pfad abrufbar:

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1398135.php

Der geschäftsführende Landesvorstand,

4. Januar 2024

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