Verzicht auf Einrede der Verjährung in Sachen Besoldungsklage für das Jahr 2021 erklärt

22.11.2021

Viele Kolleginnen und Kollegen erreichen zurzeit von verschiedensten Stellen versandte Vordrucke zum Einspruch gegen die Besoldung für das Jahr 2021. Wie jetzt bekannt wurde, hat Innenminister Beuth am 16.11.2021 den Verzicht auf die Einrede der Verjährung für das Jahr 2021 erklärt! Somit muss man kein Formular an die Bezüge-Stelle senden, um seine Rechtsansprüche wegen amtsangemessener Besoldung geltend zu machen!
moerschy - Pixabay

Hintergrund ist die laufende Klage auf verfassungsmäßige Alimentation wegen der Null-Runde im Jahr 2015 und den nur ein-prozentigen Besoldungserhöhung in 2016.

 Bisher gibt es zur Besoldungsklage keine Entscheidung. Es soll dazu noch dieses Jahr ein Verhandlungstermin vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel stattfinden. Sobald ein Ergebnis bekannt ist, werden wir alle Mitglieder darüber informieren.

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