VGH Kassel bestätigt Veranstaltungsverbot zum Schutz der Polizeibeamten

17.06.2012

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluss erstmals ein Veranstaltungsverbot auf die Sicherheitsapsekte der Polizeibeamten gestützt und ein umfassendes Verbot im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse, insbesondere auch zum Schutz von Leben und Gesundheit der eingesetzten Polizeibeamten, für geboten bewertet.
VGH Kassel bestätigt Veranstaltungsverbot zum Schutz der Polizeibeamten
VGH Kassel v. 16.05.2012, Az. 8 B 1150/12

Pressemitteilung Nr. 13/2012 des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 16. Mai 2012

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom heutigen Tag, die auf Beschwerden einerseits eines Bürgers und der Partei DIE LINKE Hessen, andererseits der Stadt Frankfurt am Main ergangen sind, das umfassende und sofort vollziehbare Verbot von Veranstaltungen des „Blockupy Frankfurt“-Projekts am 16., 17. und 18. Mai 2012 für rechtmäßig erachtet. Damit hatten ausschließlich die Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main Erfolg, mit denen das die Auftaktveranstaltungen betreffende Verbot ausgesetzt worden war. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hielt das umfassende Verbot im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse, insbesondere auch zum Schutz von Leben und Gesundheit der eingesetzten Polizeibeamten, für geboten, zumal von Seiten der Organisatoren der Veranstaltung im Vorfeld geäußert wurde, dass auch einer vom Gericht festgestellten Illegalität der Aktionen keine Bedeutung zukomme.


Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 8 B 1150/12; 8 B 1156/12; 8 B 1157/12; 8 B 1159/12

 

Siehe auch
Beschluss v. 16.05.2012, Az. 8 B 1150/12