Von Reform zu Reform zu Reform …
03.09.2026
Kaum hat die Hochschule der Sächsischen Polizei mit der Umsetzung ihres neuen Studienmodells begonnen, steht bereits die nächste grundlegende Strukturreform bevor. Erst seit dem 1. September 2026 beginnen Ausbildung und Studium zeitgleich. Erstmals wurden die Studierenden einen Monat früher eingestellt. Kein einziger Studienjahrgang hat dieses neue Modell bislang durchlaufen. Seine Auswirkungen auf Studienqualität, Praxisnähe und Organisation können deshalb noch gar nicht seriös bewertet werden.
Auch die Zusammenführung von Ausbildung, Studium und Fortbildung innerhalb der Polizei ist noch längst nicht vollständig konsolidiert. Nach Jahren des Umbaus zeigen sich gerade erste Fortschritte. Dennoch wird die Hochschule schon wieder mit einer neuen Strukturdebatte konfrontiert.
Von Reform zu Reform zu Reform – ohne dass die jeweils vorherige Reform überhaupt die Gelegenheit erhält, sich zu bewähren.
Das bindet Personal, schafft Unsicherheit und verhindert, dass die Hochschule zur notwendigen Ruhe kommt. Für das Stammpersonal, das die bisherigen Veränderungen mit erheblichem Engagement getragen hat, ist dies kein Zeichen von Wertschätzung.
Der Mehrwert ist bislang nicht erkennbar
Der BDK Sachsen lehnt eine Zusammenarbeit oder auch eine mögliche Zusammenlegung staatlicher Bildungseinrichtungen nicht grundsätzlich ab. Gemeinsame Fortbildungen, Verwaltungsleistungen, Beschaffungen oder Digitalisierungsprojekte können durchaus sinnvoll sein.
Bislang ist jedoch nicht erkennbar, welches konkrete Problem ausschließlich durch eine institutionelle Zusammenlegung gelöst werden soll. Ebenso wenig liegen präzise Einsparziele, eine bezifferte Personalreduzierung oder ein anderer messbarer Mehrwert vor. Auf entsprechende Nachfragen konnten keine konkreten Vorgaben benannt werden. Maßgeblich ist gegenwärtig vor allem der politische Auftrag zur Zusammenführung.
Der ursprüngliche Auftrag bestand darin, mögliche Potenziale zu untersuchen. Nach einer ersten Ist-Analyse sollte vertieft geprüft werden, wo eine Zusammenführung tatsächlich sinnvoll ist und wo nicht. Noch bevor diese Prüfung abgeschlossen werden konnte, beschloss das Kabinett die Zusammenlegung.
Nun beschäftigen sich Projekt- und Arbeitsgruppen unter erheblichem Zeitdruck mit der organisatorischen und gesetzlichen Umsetzung eines politisch bereits vorgegebenen Ergebnisses. Qualifiziertes Personal wird damit in einem aufwendigen Strukturprozess gebunden, obwohl sich aus dem bisherigen Arbeitsstand noch kein konkreter fachlicher, personeller oder wirtschaftlicher Mehrwert ergibt.
Eine breite fachliche Unterstützung für die Fusion ist bislang nicht erkennbar. Sichtbar ist vor allem der politische Umsetzungswille. Politischer Wille allein ersetzt jedoch keine belastbare Problemanalyse, keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und keine Akzeptanz bei denjenigen, die die Reform später umsetzen müssen.
Keine Beteiligung der Polizeigewerkschaften
Am 4. September 2026 will der Innenminister gegenüber den Führungskräften der betroffenen Einrichtungen und den Vorsitzenden der Personalvertretungen seine Vorstellungen zur Zusammenlegung darlegen. Die Polizeigewerkschaften und Berufsverbände wurden zu diesem zentralen Gespräch nicht eingeladen. Die Projektgruppe hatte ausdrücklich bestätigt, dass Personalvertretungen und Berufsverbände unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen und der Austausch mit den Berufsverbänden fortgeführt werden müsse.
Die Beteiligung der Personalvertretungen kann den politischen und berufspraktischen Dialog mit den Polizeigewerkschaften nicht ersetzen. Wer für eine tiefgreifende Reform werben und Beschäftigte überzeugen will, muss sich auch unmittelbar der Kritik ihrer Berufsvertretungen stellen.
Die Personalhoheit muss innerhalb der Polizei bleiben
Für den BDK Sachsen ist entscheidend, dass die Hochschule, ihr Stammpersonal und die Lehrkräfte organisatorisch und personalwirtschaftlich Teil der sächsischen Polizei bleiben.
Eine allgemeine Bildungseinrichtung mit einer Fachrichtung Polizei ersetzt keine polizeiliche Personalhoheit. Beurteilung, Beförderung, Personalentwicklung, Disziplinarzuständigkeit sowie der Wechsel zwischen polizeilicher Praxis und Lehrverwendung müssen innerhalb der Polizei verlässlich gewährleistet bleiben. Viele dieser grundlegenden Fragen sind bislang noch offen.
Müssten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für eine Lehrverwendung künftig den Polizeibereich organisatorisch verlassen, würde eine solche Tätigkeit erheblich an Attraktivität verlieren. Unklare Beurteilungs- und Beförderungswege sowie erschwerte Rückkehrmöglichkeiten könnten gerade besonders geeignete und praxiserfahrene Kolleginnen und Kollegen von einer Lehrtätigkeit abhalten.
Was würde Armin Staigis dazu sagen?
Welche persönliche Position Brigadegeneral a. D. Armin Staigis zu den heutigen Plänen einnehmen würde, können und wollen wir ihm nicht zuschreiben. Der von ihm verantwortete Kommissionsbericht enthält jedoch einen eindeutigen Maßstab.
Die Hochschule und die Polizeifachschulen sollten konzeptionell, personell und materiell wieder „in die Mitte“ der sächsischen Polizei gerückt werden. Lehrverwendungen sollten besondere Anerkennung erfahren und eng mit der polizeilichen Personalentwicklung verbunden sein.
Eine Reform, durch die Personalhoheit und Lehrpersonal aus der Polizei herausgelöst oder Lehrverwendungen unattraktiver würden, liefe dieser Zielrichtung entgegen.
Ergebnisoffen prüfen statt politisch vorantreiben
Eine Zusammenlegung kann durchaus sinnvoll sein. Das wird sich aber nur zeigen, wenn die Projektgruppe ausreichend Zeit erhält, die unterschiedlichen Modelle realistisch, fachlich fundiert und tatsächlich ergebnisoffen zu prüfen.
Dabei müssen eine vollständige Fusion, eine gemeinsame Dachstruktur, gezielte Kooperationen und die Beibehaltung der bestehenden Organisation miteinander verglichen werden. Ebenso müssen Wirtschaftlichkeit, Personalfolgen, fachliche Qualität und die Auswirkungen auf die polizeiliche Personalentwicklung belastbar untersucht werden.
Die Projektgruppe darf dabei nicht durch immer neue und sich überschlagende Kabinettsbeschlüsse vor sich hergetrieben werden. Erst müssen Ziel, Struktur und Mehrwert feststehen. Danach kann über eine gesetzliche Umsetzung entschieden werden.
Ergibt die Prüfung einen tatsächlichen Mehrwert, wird sich der BDK Sachsen einer sachlichen Diskussion nicht verschließen. Ergibt sie keinen Mehrwert, muss die Politik auch bereit sein, von der Zusammenlegung Abstand zu nehmen.
Eine Reform ist nicht deshalb sinnvoll, weil sie politisch beschlossen wurde. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn die neue Struktur nachweislich besser ist als die bestehende.
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Torsten Schmortte
Landesvorsitzender des Landesverbandes Sachsen