Wahlvorstand schädigt Ansehen der Polizei

29.05.2008

Skandal bei der PR-Wahl im PP Düsseldorf
Wahlvorstand schädigt Ansehen der Polizei

Düsseldorf, 29.05.2008 - "Der Wahlvorstand im Polizeipräsidium Düsseldorf scheint mit der Durchführung einer nach demokratischen Grundsätzen durchzuführenden Personalratswahl ganz erheblich überfordert zu sein. Nachdem er offensichtlich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der Wahlvorschlag der GdP wegen der Nennung "Personalrat" als Beschäftigungsstelle einiger Kandidaten unrechtmäßig und damit ungültig ist, erklärte man kurzerhand, man habe einen "Übertragungsfehler" begangen. Ohne Beschluss wurden die Stimmzettel umgeschrieben. Die bereits per Briefwahl abgegebenen Stimmen sollen für ungültig erklärt werden. Das sind Zustände wie wir sie bei Wahlen in höchst umstrittenen Ländern kennen und bei denen regelmäßig Beobachter der UN eingesetzt werden", erklärte der BDK-Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.

Anträge mit entsprechenden Rügen von BDK und DPolG wurden bis heute nicht beantwortet, es bestehen erhebliche Zweifel, ob sich der Wahlvorstand überhaupt mit den Problemen in den Vorstandssitzungen beschäftigt hat. Die Vorlage der vermeintlich rechtmäßigen Wahlvorschläge wurde in einer Wahlvorstandssitzung, an der auch Gewerkschaftsvertreter von BDK und DPolG teilnahmen, verweigert.

Der BDK stellt fest: Bereits jetzt genügt die Personalratswahl in Düsseldorf auch nicht annähernd demokratischen Grundsätzen. Wähler, die bereits von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, sollen nach dem Willen des Wahlvorstandes von der Wahl ausgeschlossen werden, da ihre Stimmen komplett für ungültig erklärt werden. Da helfen auch keine Quasi-Entschuldigung und das Versprechen, sich zeitlich zu bemühen, den bisherigen Wählern neue Stimmzettel zukommen zu lassen.

"Nicht nur die Vorgänge als solche sind ein Skandal, sondern auch die Tatsache, dass der Wahlvorstand nicht den Anstand hat zurückzutreten, zeigt das ganze Ausmaß der Vorgänge in Düsseldorf und wird entsprechend durch das Verwaltungsgericht zu überprüfen sein", erklärte der BDK-Landesvorsitzende abschließend in Düsseldorf.