Wann wird die Aufwandsentschädigung für die Kripo wieder überall gezahlt?

30.05.2012

Im Februar 2012 erreichten den BDK-Landesvorstand erstaunte Anfragen von Kolleginnen und Kollegen aus dem Polizeipräsidium Rostock. Ihnen wurde schriftlich mitgeteilt, dass die bislang unbeanstandet gezahlte „Aufwandsentschädigung für Polizeivollzugskräfte mit überwiegender Tätigkeit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung“, intern Bewegungsgeld genannt, nunmehr im Bereich des Polizeipräsidiums Rostock nicht mehr pauschal gewährt wird.
Wann wird die Aufwandsentschädigung für die Kripo wieder überall gezahlt?

Die Reaktionen reichten von Verblüffung bis zur Ironie, denn diese Zulage wurde in allen anderen Behörden unserer Landespolizei auch weiterhin gezahlt und die Begründung der Nichtgewährung im Rostocker Zuständigkeitsbereich wurde als äußerst zweifelhaft angesehen.

Auch im Landesvorstand des BDK kamen sofort Zweifel auf. Der Wortlaut des entsprechenden Erlasses (Az. 11-201-11680-2011/111-001 vom 30.09.2011) kann eigentlich nicht rechtsfehlerhaft interpretiert werden. Und doch verlangte das Polizeipräsidium jetzt von den Angehörigen der operativen Kriminalpolizei unter anderem, dass Fremdausgaben nachzuweisen sind und das nachträglich, wenn diese Zulage beansprucht wird. Für den BDK eine gewagte Rechtsauffassung, die unseres Erachtens nur durch die fehlerhafte Auslegung der ersten Hälfte des zu Grunde liegenden Erlasses zu Stande kommen konnte. Dort ist eindeutig geregelt, wer in den Genuss dieser Pauschale gelangt und was der Vorgesetzte dabei zu prüfen hat.

Was tun? Zunächst initiierten wir als Berufsverband der Kriminalpolizei zwei Muster-Widersprüche gegen diese als falsch empfundene Entscheidung der Leitung aus dem Polizeipräsidium Rostock. Als hier die erhofften Reaktionen ausblieben, wandten wir uns an das Innenministerium. Dort schienen die Vorgesetzten unsere Auffassung grundlegend zu teilen und versprachen, unser Anliegen beim Präsidium in Rostock vorzutragen.

Offenbar mit Erfolg. Mit Datum vom 30.04.2012 erging ein Rundschreiben an die Behörden im Land, in welchem der Inhalt des Erlasses richtungsweisend und richtigstellend im Sinne unserer Widersprüche kommentiert worden ist. Für den BDK und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bedeutete dieses Schreiben einen wichtigen Erfolg bei der Durchsetzung des Anliegens.

An dieser Stelle bedankt sich der BDK-Landesverband bei den beteiligten Verantwortlichen im Innenministerium, die sich unbürokratisch, sachlich und umgehend des Problems annahmen und den offensichtlichen Irrtum aufklären halfen.

Abschließend hoffen wir, dass im Polizeipräsidium Rostock jetzt schnell gehandelt wird und alle Kolleginnen und Kollegen, denen diese Pauschale gewährt werden muss, diese auch wieder – rückwirkend – erhalten.

Hierzu wird zeitnah weiter berichtet.