Was bringt uns der neue Koalitionsvertrag?

18.10.2016

Der neue Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU ist formuliert, die Zustimmung der Parteitage gilt als sicher. Was bedeutet dieser Vertrag für die Polizei und insbesondere für die Kripo?
Was bringt uns der neue Koalitionsvertrag?

Wir hoffen zunächst, dass die Innere Sicherheit bei der neuen Landesregierung nicht hinten anstehen wird, auch wenn sie im Koalitionsvertrag ganz hinten behandelt wird. Doch Humor beiseite. Wir erkennen natürlich an, dass ein Koalitionsvertrag vermutlich immer ein Werk von Partnern ist, die sich mindestens auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen konnten und damit kein Geschenk für alle auf den Gabentisch legen. In diesem Sinne wird auch die Meinung von Minister Lorenz Caffier zu verstehen sein, der den gerade ausgehandelten Vertrag mit der Note 2 bis 2- versah.

Der Koalitionsvertrag enthält deutliche Hinweise auf das kürzlich veröffentlichte Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) zum Personalbedarf in unserer Landespolizei, wonach die Kriminalpolizei in Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden fünf Jahren mit dem gleichen Personalansatz auskommen soll, wobei die beteiligten Fachberater abweichend davon eine Mehreinstellung von 80 Kriminalbeamten empfahlen.

Grundsätzlich sollten wir als Berufsverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten ein wenig aufatmen, denn der stetige Personalabbau ist für die Kripo zumindest erst einmal gestoppt. Das war nach den früheren Personalreduzierungsbeschlüssen der heutigen Koalitionäre für die gesamte Landesverwaltung nicht unbedingt zu erwarten. Diese Einschätzung mag nicht jedem Leser gefallen, doch als Berufsvertretung haben wir uns zunächst an den realen Gegebenheiten zu orientieren und können darauf aufbauend unsere vielleicht gegenteiligen Argumente dem Fachministerium vorlegen.

Sicherlich enthält der jetzt vorliegende Koalitionsvertrag aus unserer Sicht einige Schwächen oder Mängel, besonders im Hinblick auf die Tätigkeit der Kriminalpolizei. So ist die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten kein ausreichender Gradmesser zur Bestimmung der tatsächlichen Kriminalität und der Begriff einer Aufklärungsquote kann sehr missverständlich gedeutet werden.

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Polizei soll konsequent und professionell gestaltet werden. Das sollte nach unserem Ermessen bedeuten, dass endlich die sparten- und fachorientierte Spezialausbildung eingeführt wird. SPD und CDU wollen in der neuen Legislaturperiode schließlich mehr Wert auf Qualifizierung und Spezialisierung der Mitarbeiter legen und offene, vorhandene Stellen mit Spezialisten besetzen.

Wie von PwC empfohlen, will die neue und alte Koalition bestehende Strukturen und Sicherheitskonzepte im Hinblick auf eine ausreichende Präsenz überprüfen. Bei derartigen Prüfungen bieten wir unsere Mitarbeit schon jetzt an, damit auch völlig ungefilterter interner neben dem geplanten externen Sachverstand in die Überlegungen und Entscheidungen mit einfließen kann.

Rechtlich höchst fragwürdig scheint uns die Absicht zu sein, zur Vermeidung des absehbaren Beförderungsstaus (der eigentlich schon recht lange herrscht!) mehr Beförderungsmöglichkeiten vor allem für den Streifendienst in der so genannten Fläche zu schaffen. Die auch jetzt wieder regierende Koalition hat dazu in den geltenden Beförderungs- und Beurteilungsrichtlinien festgelegt, dass alle ranggleichen Beamten einer Dienststelle miteinander verglichen werden müssen. Dazu gehören nun einmal in einer Polizeiinspektion alle Kriminalisten und Schutzleute. Die Bevorzugung einer Sparte mit Beförderungsplanstellen wäre nach unserer Auffassung rechtswidrig.

Das PwC-Gutachten kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass die ungünstige Altersstruktur und der hohe Anteil nur eingeschränkt polizeivollzugsdiensttauglicher Beamter den Einsatz von Mitarbeitern in der Fläche beeinträchtigen und daher einem Personalabbau entgegenstehen. Wir hoffen sehr, dass hieraus nicht wieder die alte und fehlerhafte Schlussfolgerung gezogen wird, ältere und polizeidienstuntaugliche Mitarbeiter in der Kripo unterbringen zu wollen.

Wir sehen natürlich auch die Gefahren für den Personalkörper der Landespolizei, die sich aus dem Koalitionsvertrag und dem Gutachten ergeben. Die 100 zusätzlichen Stellen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingsströme werden nur so lange existieren, wie die besonderen Belastungen auftreten. Auch die 150 neuen Stellen werden lediglich vorübergehend neu geschaffen. Anschließend wird das Land wohl wieder zum bereits beschlossenen Personalreduzierungskonzept zurückkehren. Der jetzige Koalitionsvertrag stellt folglich nur einen Aufschub der Personalabsenkung dar.

Als Fazit kann konstatiert werden, dass die Kripo vermutlich in den kommenden fünf Jahren ihre Stärke aufrechterhalten wird. Unsere berechtigten personellen Wünsche oder Forderungen für die Zeit bis zum Jahre 2021 sind weder in Bezug auf die gesamte Landespolizei noch für die Kripo erfüllt worden. Doch wir leben in der Realität und werden auch in Zukunft unsere Argumente immer wieder vorbringen und finden sicherlich bei unseren Mitbürgern ausreichende Zustimmung. Die Verantwortlichen in der Politik hoffen wir zu überzeugen.