Was die Kleine Anfrage zum Y-Studiengang beantwortet, oder auch nicht.

17.11.2022

Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass der von uns lang ersehnte Y-Studiengang (ab dem 3. Semester Spezialisierung für die Kriminalpolizei) nicht nur bei uns Fragen aufgeworfen hat. Auch die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat hierzu eine Kleine Anfrage unter der Drucksache 8/1419 gestellt. Nun sind die Antworten veröffentlicht worden.
Kriminalpolizei

Die Kleine Anfrage und die dazugehörige Antwort sind unter folgendem Link zu finden:

Der neue Y-Studiengang an der Fachhochschule Güstrow und ANTWORT der Landesregierung

So ist zu lesen, dass eine Studiengruppe mit 25 Studierenden ab dem dritten Semester speziell für die Kriminalpolizei ausgebildet werden. Für die Kripo-Dienststellen in der Landespolizei ist das zwar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber es ist endlich ein Anfang, über den wir uns als BDK sehr freuen.

Erfreulich ist auch, dass die Studierenden mit Abschluss des Studiums direkt zu Kriminalkommissar:innen ernannt werden. Vorrangig sollen die Absolvent:innen in den Kriminalkommissariaten und dort für zunächst drei Jahre im Kriminaldauerdienst eingesetzt werden. Für das LKA und die Kriminalpolizeiinspektionen (KPI) ist der unmittelbare Einsatz nach dem Studium grundsätzlich nicht vorgesehen. Wir gehen allerdings davon aus, dass erkennbare Bedarfe in den KPIen und dem LKA in Verbindung mit möglichen Interessenlagen und/oder Vorbildungen der Absolvent:innen dazu führen, dass auch in diesen Dienststellen Verstärkung möglich sein wird.

Weiterhin ist in der Antwort zu lesen, welche Stundenanteile auf die Studierenden zukommen und welche Studienfächer in den Modulen gelehrt werden. Was offen bleibt, ist die Frage nach den entsprechenden Inhalten für das Y-Studium. Allein die Zahlen der Lehrveranstaltungsstunden sagen nichts über die Inhalte aus.

An der Stelle wollen wir klar sagen, dass von den Studierenden nach Abschluss erwartet wird, dass sie sofort arbeitsfähig sind und nicht erst Folgelehrgänge besuchen müssen, um zu wissen:

  • wie ein Vorgang weiter und zu Ende zu bearbeiten und abzuschließen ist,
  • wie Internet-Recherchen (OSINT) funktionieren,
  • was Digitale Spuren sind,
  • welche Abfragesysteme im Land, Bund und bei Europol bestehen, 
  • mit welcher Software Telekommunikationsüberwachungen durchzuführen sind
  • oder wie Smartphone- oder Funkzellen-Auswertungen funktionieren, usw.

Noch einmal: Wir freuen uns über die Entwicklung zum Y-Studium, werden die entsprechenden Inhalte jedoch kritisch begleiten. Es nützt ja nichts, wenn wir ein Studium für die Kriminalpolizei durchführen, aber die Inhalte nicht stimmen.

Der geschäftsführende Landesvorstand