Wegfall der Mindestvorsorgepauschale – was bedeutet das für uns in Sachsen?
29.12.2025
Was steckt dahinter?
Bisher wurde unabhängig von tatsächlichen Beiträgen ein Mindestbetrag für Vorsorgeaufwendungen (insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung) pauschal angesetzt. Dieser minderte die Lohnsteuer – und damit ergab sich ein etwas höheres Netto.
Mit der Neuregelung werden künftig nur noch tatsächlich gezahlte Beiträge berücksichtigt, sofern sie elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Ein pauschaler Mindestbetrag wird nicht mehr angesetzt.
Auswirkungen für die Polizei Sachsen
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Für den überwiegenden Teil von uns in Sachsen gilt die freie Heilfürsorge.
Hier liegen regelmäßig keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge vor, die angesetzt werden könnten.
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Durch den Wegfall der Mindestvorsorgepauschale wird daher in diesen Fällen mehr Lohnsteuer einbehalten.
➡️ In der Praxis bedeutet das: In der Regel bleibt monatlich etwas weniger Netto.
Und was ist mit privat Versicherten?
Es gibt auch Kolleginnen und Kollegen, die privat kranken- und pflegeversichert sind.
Bei ihnen können die tatsächlichen Beiträge berücksichtigt werden – sofern die Daten korrekt gemeldet werden. In Einzelfällen kann es aber auch hier zu Abweichungen kommen, z. B. solange Daten noch nicht vollständig hinterlegt sind.
Steuererklärung: In vielen Fällen lohnt sie sich
Für Polizeibeamtinnen und -beamte lohnt sich eine Steuererklärung erfahrungsgemäß häufig finanziell, insbesondere durch Werbungskosten, Fahrtkosten, Fortbildungen und weitere absetzbare Positionen.
Wichtig:
Auch die Beiträge zum BDK können im Regelfall voll steuerlich geltend gemacht werden.
Zur Unterstützung steht unseren Mitgliedern unser Kooperationspartner für die Erstellung der Steuererklärung zur Verfügung:
👉 https://www.bdk.de/mitgliedschaft/vorteile/polizeisteuererklaerung-von-wundertax
Wichtig zu wissen
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Es handelt sich um eine steuerliche Änderung, keine Kürzung der Besoldung.
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Eventuelle Nachteile können sich teilweise erst mit der Steuererklärung ausgleichen.
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Prüft bitte Eure Abrechnungen in den ersten Monaten sorgfältig und hebt Nachweise zu Beiträgen auf.
Sollten Euch Unklarheiten auffallen oder sich Fragen ergeben, meldet Euch gern bei uns. Wir sammeln die Rückmeldungen und adressieren offene Punkte gebündelt.
Mit kollegialen Grüßen
Wir. Gemeinsam. Für unsere Zukunft!
Euer Team des BDK Sachsen