Weihnachtsgeld – Forderung nach Rücknahme der Kürzung

29.10.2010

Düsseldorf, 29.10.2010 – Unter einem gemeinsamen Briefkopf haben der Deutsche Richterbund, der Deutsche Beamtenbund, die Vereinigung der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen und der Bund Deutscher Kriminalbeamter die Ministerpräsidentin, Hannelore Kraft, aufgefordert, im Rahmen des Haushaltes 2011 die unbefristete Kürzung dieser Sonderzuwendung aufzuheben.
Weihnachtsgeld – Forderung nach Rücknahme der Kürzung

Die letzte rot-grüne Landesregierung hatte im Jahr 2003 das sogenannte Weihnachtsgeld für Beamte, Richter und Staatsanwälte - zeitlich bis 2006 befristet – gekürzt. Ab 2006 sollte das Weihnachtsgeld wieder in vollem Umfang gezahlt werden. Entgegen vorheriger Erklärungen wurde durch die schwarz-gelbe Landesregierung diese Befristung ab 2006 aufgehoben und eine weitere Kürzung vorgenommen.

In dem von den Vorsitzenden aller vier Gewerkschaften unterschriebenen Brief heißt es:

"Die Regierung Rüttgers hat dann trotz vorangegangener gegenteiliger Bekundungen diese Befristung der Kürzung aufgehoben und darüber hinaus eine weitere zweite Kürzung vorgenommen. Dies führte seinerzeit zu einer berechtigten tief greifenden Empörung und einem – weiteren – massiven Vertrauensverlust in die Politik seitens der Beamten, Richter und Staatsanwälte des Landes NRW. Sie haben für Ihre neue Regierung angekündigt, viele Vorgaben der Regierung Rüttgers zurücknehmen zu wollen.

Wir sind der Auffassung, dass dazu auch die Rücknahme der unbefristeten Kürzung des Weihnachtsgeldes gehört und bitten Sie, dies in Ihre aktuellen Haushaltsberatungen einzustellen.

Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände wäre dies ein deutlicher Schritt, der Ankündigung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit Taten folgen zu lassen.

Die Beamten, Richter und Staatsanwälte haben in den vergangen Jahren das Vertrauen in das Wort der Politik verloren. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die zu Recht auch von der SPD und Bündnis90/Die Grünen kritisierte, angeblich „wirkungsgleiche“ Kürzung des Sockelbetrages der letzten Besoldungsrunde um 20,- € nach vorangegangenem Versprechen, die Abschlüsse „eins zu eins“ umzusetzen.

Es wäre ein deutliches Signal an die Bediensteten des Landes NRW, die in den vergangenen Jahren unter einer erheblichen Arbeitsverdichtung bei gleichzeitiger Kürzung bzw. dem Wegfall der Sonderzahlung bzw. des Urlaubsgeldes gelitten haben, wenn Sie sich in konsequenter Fortsetzung der damals von Ihnen mitgetragenen politischen Entscheidung der Befristung der Kürzung nun für ein ungekürztes Weihnachtsgeld in diesem und in den kommenden Jahren einsetzen.“

 

In diesem Zusammenhang erwartet der BDK mit Spannung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage, inwieweit die derzeitige Beamtenbesoldung noch amtsangemessen ist. Klagen zu einzelnen Bestandteilen der Beamtenbesoldung werden mehr und mehr unter Hinweis auf das zu erwartende Urteil des BVerfG seitens der angerufenen Gerichte abgewiesen.