Weitere Verlängerung der Dienstzeit möglich

22.11.2017

Das Ministerium für Inneres und Europa teilte am 21. November 2017 mit, dass die konkrete Möglichkeit für das freiwillige Hinausschieben des Ruhestandes über den Zeitpunkt der Regelaltersgrenze nunmehr bis zum 30. Juni 2019 besteht.
Weitere Verlängerung der Dienstzeit möglich

Alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des ehemaligen mittleren und gehobenen Dienstes können aufgrund des aktuellen Stellenhaushaltes und nach interministerieller Abstimmung die Chance nutzen, den Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand zunächst bis zum 30. Juni 2019 hinauszuschieben. Begrenzt wird eine solche freiwillige Verlängerung der eigenen Dienstzeit durch eventuelle Haushaltsgrenzen und die gesetzlich vorgeschriebene Verlängerungsfrist von maximal drei Jahren.

Natürlich schätzt die personalführende Dienststelle die notwendige fachliche und gesundheitliche Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers ein und unterrichtet darüber das Referat 420 im Ministerium für Inneres und Europa. Bereits vorliegende Anträge zur Verlängerung der Dienstzeit, die noch nicht abschließend beschieden worden sind, werden unaufgefordert nochmals geprüft und im positiven Falle mit den Interessenvertretungen abgestimmt. (Quelle: IM MV, Referat 420)

 

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304

ronald.buck (at) bdk.de