Weniger Telefone überwacht – verpasst unsere Polizei etwa wieder einen Wettstreit der Technologien?

11.10.2017

Wie den Printmedien am 10. Oktober 2017 entnommen werden konnte, ging die Zahl der im Jahre 2016 überwachten Telefonanschlüsse von 535 im Vorjahr auf 319 zurück.
Weniger Telefone überwacht – verpasst unsere Polizei etwa wieder einen Wettstreit der Technologien?

In den vergangenen Jahren hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter im Nordosten stets darauf hingewiesen, dass steigende Zahlen bei der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs mit der steigenden Mobilität der Täter und Tatverdächtigen im Einklang steht und dass dem Richtervorbehalt unterliegende strafprozessuale Maßnahmen nicht diskreditiert werden sollten. Nun sind die Zahlen stark rückläufig. Und das trotz einer leichten Steigerung der Fallzahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2016 sowie einer deutlich gestiegenen Gefahr durch Terroranschläge. Aus unserem Ministerium für Inneres und Europa heißt es, dass dieser Rückgang zunächst nicht erklärt werden kann.

Polizeiliche Ermittler und Fachleute dürften dafür eine ziemliche einfache Erklärung parat haben. Das klassische Telefon oder die E-Mail im öffentlichen Netz verlieren für Kriminelle zunehmend an Bedeutung, da hier eine Überwachung und Aufzeichnung der Gespräche und Inhalte im Inland jederzeit möglich ist. Die Strafverfolgungsbehörden sind allerdings bei der Überwachung von Messengerdiensten technisch, personell und fachlich gehemmt. Wie immer, wenn die moderne Technik rasant voranschreitet, reagiert die öffentliche Hand nach unserer Auffassung gewohnt behäbig und bei weitem nicht schnell oder effektiv genug.

Wir haben es wiederholt postuliert; die Mehrzahl der Straftaten spielt sich heute im Netz bzw. in den neuen Medien ab. Was nicht heißt, dass die bisherige Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs überflüssig wird. Nein, nur sind weitere und wesentlichere Kommunikationsmethoden hinzugelangt. Hier müssen wir zwingend und dringend einhaken. Strafverfolger müssen in die Lage versetzt werden, alle neuen Kommunikationsmöglichkeiten ebenso wie ein Telefon zu überwachen, natürlich ebenfalls unter einem Richtervorbehalt. Es darf keinen Raum in den neuen Medien geben, den nur bzw. auch Straftäter nutzen, wohingegen Ermittler diesen Raum entweder nicht kennen oder nicht betreten dürfen. Internetkriminalität lässt sich nicht mehr einfach mit Vernehmungen und Durchsuchungen klären, hier ist ein ganz anderes Handwerkszeug erforderlich und notwendig.

Und dabei tritt noch ein weiteres Problem zutage.

Hochspezialisierte und technisch höchst versierte Täter handeln auf der einen Seite des Gesetzes. Mecklenburg-Vorpommern stellt auf der anderen Seite noch immer den universell, also nicht spezialisierten General-Polizisten entgegen. Es gibt folglich nicht einmal eigene Kriminalisten für die Strafverfolgung, sondern nur Polizei-Allrounder. Natürlich hat MV einige externe Spezialisten für die Ermittlungen im IT- oder Wirtschaftsbereich eingestellt. Doch das scheint uns weniger als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein zu sein. Es herrscht nach unserer Einschätzung ein dramatisches Ungleichgewicht zwischen den Ansprüchen an eine heute erforderliche Strafverfolgung und den tatsächlich praktizierten Methoden der Aus- und Fortbildung in unserer Landespolizei.

Wir müssen also nicht nur die neuen Technologien und Möglichkeiten viel schneller für uns nutzen, sondern auch die Ermittler endlich in die Lage versetzen, fachkompetent reagieren und auch agieren zu können. Ansonsten muss wieder über den Sinnspruch nachgedacht werden, dass bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern alles 50 Jahre später passiert. Und das kann im Sinne einer erfolgreichen und effektiven Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten nicht gewollt sein.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304