Wenn Kriminalität digital wird, muss der Staat nachziehen

07.04.2026

Stellungnahmen des BDK zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse

In Zeiten tiefgreifender Änderungen in der Polizeiarbeit liegen uns diese beiden unten angehängten Stellung nahmen besonders am Herzen, denn hier geht es um nichts anderes als um die Anpassung der Ermittlungsbefugnisse an die Realität digitaler kriminalpolizeilicher Arbeit. Kriminalität ist heute in weiten Teilen digital organisiert, international vernetzt und arbeitsteilig strukturiert.

Insbesondere im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität sowie des internationalen Terrorismus entstehen komplexe Täter- und Unterstützungsstrukturen, die sich klassischen Ermittlungsansätzen zunehmend entziehen. Deshalb begrüßt der BDK beide Vorhaben, die zum Einen den automatisierten Abgleich öffentlich zugänglicher Daten und die verfahrensübergreifende Datenanalyse ermöglichen sollen.

Beide Vorhaben verfolgen erkennbar eine gemeinsame Zielrichtung, nämlich die Stärkung der Fähigkeit staatlicher Sicherheitsbehörden, vorhandene Datenbestände effektiver zu nutzen und moderne digitale Analyseinstrumente rechtlich abzusichern. Während der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz primär die strafprozessuale Ebene adressiert, betreffen die hier vorliegenden Entwürfe die präventiv-polizeilichen Befugnisse sowie die Rolle des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle. Aus Sicht des BDK ist es daher von besonderer Bedeutung, beide Gesetzgebungsvorhaben als Teil eines einheitlichen Gesamtansatzes zu betrachten und in ihrer praktischen Wirkung aufeinander abzustimmen.

Die neuen Befugnisse setzen zwingend voraus, dass Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt und in einheitlichen Systemen ausgewertet werden können. Ohne eine konsequente Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der IT-Strukturen im Rahmen von Polizei 2020 besteht die Gefahr, dass die gesetzlich geschaffenen Möglichkeiten in der Praxis nur eingeschränkt wirksam werden.

Unsere ausführlichen Stellungnahmen befinden sich hier als PDF-Dateien zum Nachlesen:


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