Wer schützt die Polizei vor solchen Staatsanwälten und Richtern?

07.06.2018

Diese Frage stellt sich, wenn man der Berichterstattung in der Uelzener Allgemeinen Zeitung vom 07.06.2018 folgt: Eine 25jährige Polizeibeamtin wurde durch einen kriminellen und amtsbekannten Schläger bei dem Versuch seiner Festnahme am Kopf schwer verletzt. Bis heute ist die Beamtin traumatisiert.
Wer schützt die Polizei vor solchen Staatsanwälten und Richtern?
(Quelle: Pixabay)

In der Hauptverhandlung vor dem Uelzener Amtsgericht hat die Amtsrichterin dem Schläger ein „hohes Gefährdungspotential“ bescheinigt und ihm ein „ernstes Problem“ angekündigt, wenn er sich „noch zwei, drei solche Dinge leistet“ - und das Strafverfahren wird gegen eine Geldauflage eingestellt: Unfassbar!

Dass sich Verteidiger oft als Organ der (Un-)Rechtspflege aufspielen und auch wie in diesem Fall die Opfer in die Mangel nehmen, ist leider eher die Regel als die Ausnahme. Der Gesetzgeber schuf die Möglichkeit des Adhäsionsverfahrens zur Entlastung der Justiz - wenn aber ein Opfer sich im Hauptverfahren um Schadenersatz bemüht und somit seine Rechte wahrnimmt, wird es ihm als Eigennutz vorgehalten. Unfassbar!

Dass aber auch die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung der Amtsrichterin hinnimmt, ist der eigentliche Skandal! Unfassbar!

Wohin soll dieser Weg führen - die lasche Einstellung der Justiz gefährdet das Leben und die Gesundheit unserer Polizeibeamten. Zum Glück sieht die Mehrheit der Bevölkerung zwischenzeitlich klarer und erkennt, dass die sie schützenden Polizeibeamten auch des Schutzes bedürfen. 

Der Ruf geht nach Uelzen: Urteilen Sie im Namen des Volkes! Vielleicht ändert sich die Sicht einiger Juristen erst, wenn sie selbst in einer Sitzungspause beim Eis essen sich von einem Straftäter beschimpfen und schlagen lassen müssen und die herbeigerufene Polizei aus diesem „Urteil“ ihre Lehren gezogen hat.

 

Direktionsverband Lüneburg
 i. A. Jürgen Schubbert
    - Vorsitzender -

 

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