Widerspruch gegen die amtsangemessene Besoldung in Sachsen jetzt einlegen
03.12.2025
Wer bis zum Jahresende keinen Widerspruch einlegt, riskiert, mögliche Ansprüche dauerhaft zu verlieren. Die Empfehlung gilt sowohl für aktive Beamtinnen und Beamte als auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Der Widerspruch dient ausschließlich der rechtlichen Absicherung und stellt sicher, dass Betroffene im Falle einer späteren gerichtlichen oder gesetzlichen Neuregelung berücksichtigt werden können.
Der BDK Sachsen stellt hierfür erneut entsprechende Mustervorlagen für aktive Beamte sowie für Ruheständler zur Verfügung. Diese können unter diesem Beitrag heruntergeladen werden.
Wir empfehlen dringend, den Widerspruch noch bis zum Ende des Jahres bei der jeweils zuständigen Stelle einzureichen.
Euer BDK Sachsen