Widerspruch gegen die Besoldung 2023

19.12.2023

Auch in diesem Jahr rufen wir euch kurzfristig dazu auf Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation zu stellen. Hierzu haben wir ein paar Informationen zusammengestellt und an alle Mitglieder bereits Vordrucke zum Widerspruch per Mail verschickt. Der Widerspruch muss bis zum 31.12.2023 eingegangen sein.
Bruno Glätsch - Pixabay

Wir waren guter Hoffnung, dass ein Widerspruch in 2023 überflüssig werden könnte, da der Gesetzentwurf für eine verfassungsgemäße Alimentation des Finanzministeriums in ausgearbeitet sein und damit im Landtag behandelt werden sollte.

Wie die Schwestergewerkschaft GdP M-V berichtet (siehe hier), hat es mehrfache Zusagen seitens des Finanzministeriums gegeben, eine verfassungskonforme Besoldung für das Jahr 2023 herzustellen. Da dies jedoch bis heute nicht erfolgt ist, empfehlen wir unseren Mitgliedern Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist an das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (Werkstraße 104, 19061 Schwerin oder: Postfach: 11 02 61, 19002 Schwerin) zu richten.

Alle wichtigen Hintergründe und Informationen sind zudem auf der Seite des DGB Nord (hier) und unserem Beitrag aus 2022 (hier) nachzulesen.

Der geschäftsführende Landesvorstand