Widerspruch gegen die Besoldung 2025

30.11.2025

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.11.2025 neue Maßstäbe für die Überprüfung der amtsangemessenen Alimentation gesetzt. Diese Vorgaben betreffen nicht nur die Besoldung in Berlin, sondern haben auch Auswirkungen auf andere Bundesländer, die ähnliche Klagen gegen zu niedrige Besoldungen führen.
Erster Anlaufpunkt der K-Klasse war zumeist unser BDK-Stand

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte alle Beamtinnen und Beamten vorsorglich Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung einlegen.
Hierzu hat der BDK-Landesverband Rhgeinkand-Pfalz ein Musterschreiben entworfen, welches hier heruntergeladen werden kann.
WICHTIG: Der Widerspruch muss bis spätestens Ende 2025 beim Landesamt für Finanzen eingegangen sein.

Schlagwörter
Rheinland-Pfalz
diesen Inhalt herunterladen: PDF