Widerspruch gegen die Besoldung 2025 einlegen!

22.11.2025

Sichert Euch bis 31.12.2025 Eure Ansprüche hinsichtlich der Alimentation 2025. Seit 2023 wird die Verfassungsmäßigkeit der jährlichen Besoldungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern durch Literatur und verschiedene Gutachten hochgradig angezweifelt, da diese eine amtsangemessene Alimentation nur unzureichend gewährleisten.

Selbst der Landesrechnungshof hat im Jahresbericht 2025 vom 04.06.2025 (DRS 8/4990) den Landtag auf folgendes hingewiesen:

 „Die Besoldungsentwicklung in den höheren Besoldungsgruppen bleibt hinter derjenigen in den niedrigeren Besoldungsgruppen zurück. Es bestehen Verwerfungen bei der Besoldungsstruktur. Dies birgt das Risiko, dass die Gerichte die jüngste Änderung des Besoldungsrechts (insbesondere Umstellung auf das Hinzuverdienstmodell) als verfassungswidrig einstufen und sich das Land künftig erheblich höheren Besoldungszahlungen gegenübersieht.“[1]

Im parlamentarischen Anhörungsverfahren äußerte eine Sachverständige „systematische Verwerfungen“, sagte insbesondere: „Die Besoldung erreicht nur in wenigen unteren Besoldungsgruppen die zulässige Untergrenze. Überwiegend bleiben aber vor allem die höheren Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen deutlich hinter der Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns zurück. Gegenüber dem Höchststand der realen Besoldung in 2019 lägen die Bezüge 2023 und 2024 zum Teil bis zu 10 % darunter. Dies bedeute einen Reallohnverlust von 10 %.“[2]

Wir und auch andere Verbände raten daher seit 2023 zur Einlegung von Widersprüchen gegen die Besoldungen und unterstützen Klagen unserer Mitglieder gegen die diesbezüglichen Widerspruchsbescheide.

Beamte und Beamtinnen des Landes M-V sind zur Wahrung Ihrer Rechte gezwungen, gegen die Widerspruchsbescheide Klage einzureichen.[3] Wir hatten bereits im März 2025 unseren Innenminister dazu angeschrieben und um Stellungnahme und eine Erklärung über den Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung gebeten. Leider erhielten wir dazu keine Reaktion. Auch unsere Stellungnahmen zu den Besoldungsgesetzen haben nicht gefruchtet. 

Im Ergebnis raten wir allen Kollegen und Kolleginnen vor dem 31.12.2025 Widerspruch gegen die Besoldung 2025 einzulegen, da aus unserer Sicht weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Achtung: Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und spätestens bis zum 31.12.2025 bei Landesamt für Finanzen ordnungsgemäß und nachweislich eingegangen sein. 

Aus unserer Verbandssicht haben wir Euch Muster der Widersprüche, entweder für aktive Beamte oder für Versorgungsempfänger erstellt. Diese haben wir per Mail an euch geschickt.

Bianka Butte
(Beisitzerin Tarif)


[1] Quelle: Jahresbericht des LRH vom 04.06.2025

[2] Quelle: Jahresbericht des LRH vom 04.06.2025

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