Widerspruch gegen die Bezüge im Jahr 2022 noch bis 31.12.2022

08.12.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der BDK in Baden-Württemberg hat die Rechtsanwaltskanzlei Melcher und Morat in Freiburg damit beauftragt, ein Kurz-Gutachten zur Besoldung und Versorgung 2022 für das Bundesland Baden-Württemberg zu erstellen. Dabei wurden die vom Bundesverfassungsgericht (vgl. auch Der Kriminalist, Ausgabe 07/08-2022, Landesteil BW) aufgestellten Grundsätze zur Besoldung und Versorgung beleuchtet. Im Ergebnis stellen wir fest, dass es solide Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Besoldung und Versorgung 2022 in allen Besoldungsgruppen möglicherweise nicht den Grundsätzen der (lebenslangen) amtsangemessenen Alimentierung entspricht.  Eine Übertragung der Ergebnisse auf unser Bundesland Sachsen-Anhalt erscheint angezeigt!
Emilian Robert Vicol - Pixabay

Wir empfehlen deswegen, Widerspruch gegen Besoldung bzw. Versorgung 2022 einzulegen – dazu haben wir mit einem Mustertext eine Vorlage erstellt (einmal für aktive Beamtinnen und Beamte und Ruheständler und einmal für kinderreiche Beamtenfamilien).

 Die aktuelle Besoldung im Land Sachsen-Anhalt entspricht auch unter Berücksichtigung des dritten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 2021 (GVBl. LSA, S. 550 ff) und dem Gesetz der Gewährung einer Corona-Sonderzahlung vom 7. Februar 2022 (GVBl. LSA, S. 12) nicht dem Grundsatz einer verfassungsrechtlich ordnungsgemäßen, amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten.

Der Stichtag ist der 01.12.2022. Die meisten dürften bereits die Auskünfte der Bezügestelle für den Dezember erhalten haben. Deswegen erfolgt nun diese Information, der Zeitpunkt ist gekommen.

Der Landesgesetzgeber war bei der Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten ausdrücklich nicht an die Verhandlungen des TV-L gebunden. Wir sind auch deswegen weiterhin der Ansicht, dass u.a. Verbraucherpreisindex und Inflationsrate durch Landesregierung und Gesetzgeber hätten berücksichtigt werden müssen. 

Bitte beachten Sie, dass Einsprüche gegen Besoldung und Versorgung regelmäßig im gleichen Haushaltsjahr vorgetragen werden müssen. 

Werden Sie deswegen bitte bis zum 31.12.2022 aktiv. 

Es schadet nicht, wenn Sie im Januar 2023 gleich einen zweiten Widerspruch für die Besoldung/Versorgung 2023 beim Finanzamt Dessau Roßlau - Bezügestelle - Außenstelle Magdeburg einreichen. Wir rechnen nicht damit, dass außerhalb der TV-L-Verhandlungen 2023 etwas passieren wird.

Unser Rat: Widerspruch gegenüber dem Finanzamt Dessau Roßlau - Bezügestelle - gilt ausdrücklich für alle Besoldungsgruppen und auch für Pensionäre!

Formulare hier herunterladen oder bei eurem Bezirks- oder Landesvorstand anfordern.