Widerspruch gegen die NRW Besoldung 2025 einlegen
23.11.2025
Das Alimentationsprinzip gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den zentralen, verfassungsrechtlich geschützten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Es verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu versorgen. Die Dienst- und Versorgungsbezüge müssen daher so ausgestaltet sein, dass sie – entsprechend Dienstrang, Verantwortung und Bedeutung des Amtes – einen Lebensunterhalt ermöglichen, der der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und dem üblichen Lebensstandard gerecht wird.
Vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten und der weiterhin hohen Inflation halten wir die Besoldung und Versorgung auch seit dem 01.01.2025 nicht mehr für ausreichend, um dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe zu entsprechen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt im Zusammenhang mit der Berliner Beamtenbesoldung erneut betont, dass der Dienstherr verpflichtet ist, eine realitätsgerechte und amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Die Besoldung muss dabei die tatsächliche Lebenswirklichkeit abbilden und darf nicht hinter der allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung zurückfallen.
Einen Musterwiderspruch zum Download findet ihr hier: