Wie die Zeit vergeht … bald ist der 01.09.

15.07.2020

Die Zeit vergeht im Fluge, bald sind drei Jahre um, und wieder mal steht der 1. September vor der Tür. 1. September, da war doch was? Na klar, es sind drei Jahre ins Land gezogen und es gibt mal wieder Beurteilungen.
Wie die Zeit vergeht … bald ist der 01.09.


Das Ganze kündigte sich ja auf den Mailkonten schon seit längerem an. Da gibt es Beurteilerkonferenzen, Maßstabskonferenzen und Rankings. Das MI hat bereits die Einladung zur Maßstabskonferenz im August an die Behörden versandt.

Aber es tut sich noch mehr auf den Dienststellen. Viele Erst- und Zweitbeurteiler erinnern sich an Erlasse, Verfügungen und Leitfäden. Außer den Beurteilungsstichtagen gab es da doch noch andere Dinge, die bei einer gerechten Leistungsfindung herangezogen werden und durchgeführt werden müssen.

Damit meine ich zum einen die Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche, die allen zu Beurteilenden von ihren Vorgesetzten angeboten werden müssen und laut Leitfaden mindestens einmal jährlich stattfinden soll. Zitiert man aus TZ 5 des Leitfadens „Vom Grundansatz des MVG ausgehend muss das MVG vom Beurteilungsgespräch zeitlich und inhaltlich abgegrenzt werden“ macht es durchaus Sinn, kurz vor dem 01.09. diese Gespräche durchzuführen.

Zum anderen gibt es da auch noch die Beurteilungsbeiträge, die aufgrund verschiedener Anlässe, zum Beispiel bei einem Wechsel der Dienststelle oder der Verwendung oder dem Wechsel eines Erstbeurteilers zeitnah zu fertigen und bekannt zu geben sind. Aber die kann man ja auch jetzt noch bekannt geben, macht ja Sinn. So haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch ausreichend Möglichkeiten sich den Inhalten entsprechend einzustellen und das eine oder andere anzupassen und zu verändern.

Nun sind wieder einmal drei Jahre um und eilig werden diese versäumten Dinge nachgeholt, oder wie leider im Bereich der Mitarbeiter-Vorgesetzen-Gespräche, zu oft gar nicht angeboten. Einer gerechten Leistungsfindung steht also nichts im Wege. Bei so etwas erinnert man sich dann auch an die zurückliegende Mitarbeiterbefragung, deren Nachbereitung bei vielen Dienststellen noch nicht abgeschlossen ist und man sich schon Gedanken über den Zeitpunkt der nächsten macht. Oder die Vorgesetzteneinschätzung, die bei vielen Behörden gar nicht durchgeführt wurde.

Gedanken, die in Verbindung mit dem Datum 01.09. auftauchen. Mal kurz weg mit den Gedanken von Corona.


Stefan Franz
Stellv. Landesgeschäftsführer

  

  

PDF