Wie schützen wir unsere Rettungsdienste besser?

17.01.2018

In der Nacht zum 15. Januar 2018 wurden erneut zwei DRK-Rettungsassistenten in ihrem Rettungswagen aus einer Gruppe Jugendlicher heraus mit Stein- und Flaschenwürfen mitten im Rettungseinsatz angegriffen.
Wie schützen wir unsere Rettungsdienste besser?

Meldungen wie diese aus der Parchimer Ausgabe der “Schweriner Volkszeitung” gehören inzwischen mehr oder weniger zum Alltag, sollten jedoch - nach unserer Auffassung - niemals alltäglich werden. Es mutet dabei völlig widersinnig an, wenn Helfer in Notfällen von Außenstehenden am Helfen durch strafrechtlich relevantes Handeln gehindert oder behindert werden. Dabei scheint es egal, ob der oder die Täter unter Alkoholeinfluss, betäubt von Rauschmittel, im Männlichkeitswahn oder anderen Motiven heraus aktiv werden.

Auch wenn im beschriebenen Beispielfall die beiden Opfer mit einem großen Schrecken davonkamen, ihre Fahrt fortsetzen und anschließend helfen konnten, bleibt eine Straftat zurück, die sich in anderen Fällen sogar zu einem Verbrechen qualifizieren kann. Schließlich könnten durch ein solch verwerfliches und verbrecherisches Handeln die Rettungskräfte schwer verletzt oder getötet werden bzw. der Patient wegen der ausbleibenden Not-Behandlung sterben. Aus unserer Sicht ist auch bei der Verfolgung und Ahndung derartiger Delikte eine Null-Toleranz-Herangehensweise vonnöten. Die Frage ist nur, ob und wie das geschehen kann.

Selbstredend scheidet eine Bewaffnung der Rettungskräfte aus! Bleibt folglich nur der Schutz von staatlicher Seite. Auch hier kann nicht jedes Rettungsfahrzeug von einem Streifenwagen begleitet werden. Der Ruf nach einem eigenen Schutzparagraphen im Strafgesetz hilft auch nicht weiter, da Gesetze nicht primär schützen oder präventiv verhindern, sondern eher ahnden.

Helfen kann wohl nur eine wesentlich bessere Personalausstattung bei Polizei und Justiz. Eine Erhöhung der Polizeikräfte vor Ort würde dem vorbeugenden Charakter Rechnung tragen und besonders die Kriminalpolizei in die Lage versetzen, bei heute als aussichtslos abklassifizierten und zur Aktenleiche degradierten Fällen kriminalistisch zu untersuchen und zu ermitteln. Eine Verstärkung des Personals der Justiz könnte dann nützlich sein, ermittelte Täter relativ schnell nach der Tat anzuklagen und auch zu verurteilen.

Besonders das knappe Personal bei Justiz und Polizei ist nach unserer Meinung mitverantwortlich für den Zustand einer teilweisen Rechtlosigkeit in Fällen von (einfachen) Gewalt- und Massendelikten, die bei der Polizei nicht mehr, wie vom Gesetz eigentlich vorgesehen, kriminalistisch untersucht und aufgeklärt werden können und damit eine juristische Ahndung ausbleiben muss. Und wenn eine Straftat angeklagt werden kann, darf eine Verurteilung nicht monate- bzw. jahrelang nach dem Tatgeschehen erfolgen. Eine erzieherische oder vorbeugende Wirkung kann damit nicht erreicht werden, was wiederum zu Wiederholungs- und Nachahmungstaten führt.

Als Fazit bleibt, dass eine Strafverschärfung nicht viel bringt.

Zunächst müssen die Strafverfolgungsorgane den oder die Täter erst einmal entdecken und ihnen die Tat nachweisen. Außerdem ist bei vielen Delikten der Strafrahmen schon jetzt sehr breit gesteckt und für eine differenzierte Bestrafung geeignet. Der Gedanke der Verhütung von Straftaten kann nur greifen, wenn der Polizei auch genügend Kräfte zur Verfügung stehen, um die ur-polizeiliche Streife als präventive Maßnahme umzusetzen. Und auch die Kripo muss soviel Personal besitzen, um alle Straftaten zu untersuchen und aufzuklären. Aktuell unterliegen Straftaten der Sachbearbeitung, was man auch mit “soviel Arbeit wie möglich und nötig” interpretieren kann. Wir sehen eindeutige Unterschiede zwischen Untersuchung und Sachbearbeitung von Staftaten, die sich zum Nachteil der betroffenen Opfer äußern. Kriminalistik ist eine Wissenschaft, die Straftaten untersucht. Die Personalknappheit hat daraus eine eingeschränkende Sachbearbeitung werden lassen, die eigentlich - nach unserer Auffassung - mit der Berufsehre und dem Gesetz nicht vereinbar sind.

Wir müssen unsere Rettungskräfte besser schützen. Dafür muss dann aber Geld und Personal für Polizei und Justiz bereitgestellt werden.

Wir wollen das! Aber unsere politisch Verantwortlichen?

 

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304

ronald.buck (at) bdk.de