Wieder Zahlen mit einigen Fragezeichen

12.08.2017

Im vergangenen Jahr haben die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten, nach Angaben aus dem hiesigen Landeskriminalamt, 408 Geldwäscheverdachtsanzeigen erstattet, was einer weiteren und deutlichen Steigerung zu den Vorjahren bedeutet.
Wieder Zahlen mit einigen Fragezeichen

Auch die Zahl der eingeleiteten Verfahren habe sich spürbar erhöht. Während 2016 insgesamt 189 Ermittlungsverfahren gezählt worden sind, waren es im Jahre 2012 nur 128. Die Summe der im Rahmen dieser Ermittlungen sichergestellten Vermögenswerte habe sich 2016 mit mehr als 800 T€ im Vergleich zum Vorjahr um das Achtfache erhöht. Der Anstieg begründet sich mit den Änderungen des Geldwäschegesetzes und einer verbesserten Geldwäscheprävention. Wir wollen an den Zahlen selbst nicht weiter herummäkeln, auch wenn laut der uns vorliegenden Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) die Zahl der Geldwäscheverfahren von 122 (2015) auf 107 im letzten Jahr gesunken ist (PKS M-V 2016, Seite 30).

Wie in einem früheren Artikel stellen wir die augenblicklich nicht zu beantwortende Frage, was uns denn diese Zahlen und Vergleiche sagen wollen? Außerdem dürfte doch wohl den geneigten Leser interessieren, wie viele dieser Geldwäscheverdachtsanzeigen zu einer Anklage oder gar Verurteilung führten und in welcher Höhe gesicherte Vermögenswerte dann durch die urteilenden Gerichte eingezogen bzw. für verfallen erklärt wurden. Unter Bezug auf unseren jüngsten Beitrag zu den Zahlen bei Verfahren der Organisierten Kriminalität (OK) sollte eine Veröffentlichung zu derartigen Zahlen nach unserer Auffassung auch eine Aussage dazu enthalten, wie sich die Delikte der geforderten Vortaten zur Geldwäsche verteilen und ob gegebenenfalls auch Bezüge zur OK erkannt worden sind.

Letzteres kann zumindest gemutmaßt werden, den beispielhaft wird in der Pressemitteilung ein 20 Jahre zurückliegender Mordfall aus dem Mafia-Milieu angebracht. Am 2. Dezember 1995 wurde ein Mitglied der apulischen Mafia-Organisation „Sacra Corona Unita“ wegen veruntreuter Gelder erschossen. Die überlassenen Gelder sollte im Sinne einer Geldwäsche auf dem Grundstücksmarkt in MV angelegt werden. Der Beitrag aus der „Schweriner Volkszeitung“ (SVZ) erwähnt auch, dass „in den 90er-Jahren und danach mehrstellige Millionenbeträge mit dem Kauf von Hotels, Ferienwohnungen und Gaststätten gewaschen“ wurden. Diese Feststellung ist zutreffend, leider aber nicht abschließend. Auch heute noch nutzen italienische Mafia-Gruppierungen, und nicht nur diese, Deutschland und bevorzugt Mecklenburg-Vorpommern als persönliche Rückzugsräume und Geldwäscheplätze. Dazu haben italienische Kriminalbeamte und Anti-Mafia-Staatsanwälte mehrfach und nachvollziehbar dargelegt, dass die italienische OK seit der der Wende verstärkt monatlich Millionenbeträge in Deutschland bzw. MV versteckt und anlegt. Leider sind die damaligen Ermittlungen aus den 90er-Jahren abrupt beendet worden, während Geldwäsche und andere kriminelle Aktivitäten weiterhin stattfinden. Die Gefahr von Geldwäschehandlungen durch Immobilien- und Grundstückserwerb ist dem Artikel der SVZ nach unserer Landesregierung bekannt.

Weshalb keine zielführenden Ermittlungen mehr geführt werden, kann den Leserinnen und Leser leider nicht erklärt werden, da hierzu jede Aussage im Presseartikel fehlt. Vielleicht erübrigt sich auch jede Nachfrage wenn man weiß, dass bereits in den schon zitierten 90er-Jahren der Hinweis aus dem damaligen Wirtschaftsministerium in Richtung der Ermittler kam, dass wir doch nicht gegen unsere Investoren ermitteln wollen.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

ronald.buck (at) bdk.de