Wir haben die Sonderlaufbahnen der Kripo im Blick
21.05.2025

Im Februar 2025 wurden wir zu geplanten Änderungen der Sonderlaufbahnen Wirtschaftskriminalist:in und Cyberkriminalist:in als Kripo-Berufsverband angehört. Wir haben uns konstruktiv eingebracht. Die seitens Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen geplanten Änderungen wurden im Gesetzblatt Nr. 26/2025 veröffentlicht und damit umgesetzt (Link unten).
Folgende Punkte wurden verändert:
- Einführung eines Trainee-Programm für den gehobenen Dienst der Sola Wikri
Wir haben als Verband keine Einwände gegen das Trainee-Programm erhoben, das es für die Sola Cyber bereits gibt. Unbedingt notwendig wäre es nicht gewesen, die Bewerberlage ist hier weiterhin als grundsätzlich gut zu bezeichnen. Mit der neuen Regelung entfällt die zwingende Voraussetzung von drei einschlägigen Jahren Berufserfahrung für den Zugang zur Laufbahn.
- Verkürzung der Mindestdienstzeit beim Aufstieg in den höheren Dienst der Sola Cyber
Diese Verkürzung um ein Jahr betrachten wir als sinnvoll. Zur Ungleichbehandlung der Sola, siehe unten.
- Einführung eines Direkteinstiegs in den höheren Dienst der Sola Cyber
Wir lehnen diese neue Regelung ab und sehen den klassischen Aufstieg aus dem gehobenen Dienst für sachrichtig an. Die Stellen des höheren cyberkriminalistischen Dienstes sind sehr rar. Neben Referentenstellen können heute und zukünftig auch die K5-Leitungen oder die Inspektionsleitungen im LKA BW, Abt. 5, mit Sola hD Cyber besetzt werden. Hier halten wir einen Direkteinstieg mit Blick auf die Aufgaben und Herausforderungen als nicht sachrichtig an.
Wir haben ausführlich darauf hingewiesen, dass wir zahlreiche Personen in der Sola Cyber im gehobenen Dienst haben, die direkt als Sola zu uns gekommen sind oder auch Vollzugsbeamtinnen und -beamte, die sich nebenberuflich mit einem Masterstudiengang bspw. bei der Hochschule Albstadt-Sigmaringen qualifiziert haben für einen Aufstieg. Hier besteht keinerlei Mangel an geeigneten Kräften – es besteht aber ein massiver Mangel an Stellen des höheren Dienstes. Hier ist keinerlei Bewegung ersichtlich. Der Doppelhaushalt 2025/26 ist verabschiedet, weitere Stellen waren nach unserem Kenntnisstand nicht ansatzweise ein Thema. Fehlen Perspektiven, gibt es zudem noch schlechte Rahmenbedingungen, führt das zu Abwanderungsgedanken in die Wirtschaft – und das stellen wir in beiden Sonderlaufbahnen vermehrt fest. Wir müssen uns also eher um unsere Bestandskolleginnen und -kollegen kümmern.
Wir haben konkret angeregt für Einzelfälle (ein solcher war wohl auch bei der Entstehung der Änderung verantwortlich) eine Öffnungsklausel, aber keine generelle Möglichkeit zu schaffen.
Im Übrigen gibt es keine Überlegungen, wie das ganze überhaupt umgesetzt werden soll. Das muss zusätzlich irritieren.
Was wir noch vorgeschlagen und thematisiert haben:
- Wir sind für die Schaffung von weiteren Referentenstellen, denn Leitungsaufgaben binden die Arbeitszeit mit Personal- und Organisationsaufgaben, dafür muss man nicht Digitale Forensik oder ein anderes IT-Masterstudium absolviert haben. Referentinnen und Referenten können fachliche Sonderthemen übernehmen, Projekt- und Arbeitsgruppen leiten und zudem ihre erworbene Kompetenz in die Sachbearbeitung einbringen.
- Wir setzen zudem auf attraktive Stellen im Nichtvollzug bis A15 und eine guten Bezahlung nach Tarifvertrag TV-L in EG13 bis EG15 mit Entwicklungspotential und unter Ausschöpfung der Zulagen. Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) hat eine solche Stellenstruktur bekommen, es geht also.
- Das Stichwort Perspektive gilt für beide Sonderlaufbahnen. Mit diesen Änderungen entwickeln sich die Laufbahnen Wikri und Cyber erneut auseinander. Wir brauchen Personalentwicklungspfade und Beförderungsstellen und warum gibt es keine Laufbahn Wikri im höheren Dienst?
- Rückkehr zur alten Regelung § 24 LVO-PVD alte Fassung: Früher war ein Wechsel aus der Sonderlaubahn in die reguläre Vollzugslaufbahn möglich. Heute können nur noch Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Polizei die Laufbahnen wechseln. Nach unserer Vorstellung soll nach 5-10 Jahren ein Wechsel aus der Sola in die reguläre Vollzugslaufbahn möglich sein, um auch in anderen Kriminalitätsphänomenen (OK, Staatsschutz…) dauerhaft arbeiten zu können.
Aktuelle Entwicklungen sehen wir sehr kritisch
Es gibt aktuell in den Dienststellen und Einrichtungen die Tendenz die reguläre Vollzugslaufbahn und die Sonderlaufbahnen gesondert zu betrachten. Das geht aus unserer Sicht nur bei Dienstpostenausschreibungen. Es gibt aber Hinweise, dass dies auch bei den aktuellen Beurteilungen so auseinanderdividiert wird. Zudem wurden Beförderungen bereits getrennt ausgeschrieben. Das heißt, einzelne Beförderungen werden nur für die reguläre Vollzugslaufbahn ausgeschrieben andere nur für die Sola. Im Stellenhaushaltsplan ist das so nicht abgebildet – hier wird nicht bspw. zwischen Sonderlaufbahn A12 und regulärer Vollzugslaufbahn A12 unterschieden. Mit diesem Thema könnten sich demnächst Verwaltungsgerichte beschäftigten. Unseren Mitgliedern im BDK können wir bei Fragen dazu im konkreten Verfahren eine kostenfreie Rechtsberatung anbieten und wenn es notwendig ist, natürlich auch die Übernahme des Verfahren durch unsere Roland-Rechtschutzversicherung (vorbehaltlich der dortigen Prüfung, wir haben aber keine Bedenken hins. einer Übernahmeerklärung und Kostendeckungszusage).
Externe Links:
- Landesrecht, LVO-PVD: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-PolLbVBW2021rahmen