Wissenschaftliche Möglichkeiten bei der Verbrechensaufklärung konsequent nutzen

13.02.2017

Der Bundesrat beschäftigt sich aktuell mit einer Gesetzesinitiative der Länder Baden-Württemberg und Bayern zur Ausweitung der kriminalwissenschaftlichen Analyse der menschlichen DNS. Zukünftig sollen auch die Augen- und Haarfarbe, der Hauttyp oder das biologische Alter im Rahmen einer Verbrechensaufklärung festgestellt werden dürfen.
Wissenschaftliche Möglichkeiten bei der Verbrechensaufklärung konsequent nutzen

Diesen Antrag, der ebenfalls von unserer Landesjustizministerin Katy Hoffmeister befürwortet wird, kann auch von uns als Berufsvertretung der kriminalpolizeilich Beschäftigten nur unterstützt werden. Der Begründung der Ministerin kann ebenfalls nur beigepflichtet werden: „Ich setze mich dafür ein, den Strafverfolgungsbehörden unseres Landes die nach heutigem wissenschaftlichem Stand effektivsten Instrumente der Verbrechensbekämpfung an die Hand zu geben“. Dieser Satz entspricht nicht nur den Forderungen des BDK. Die Strafverfolgungsbehörden sind es einfach leid, im Kampf um die Entdeckung und Aufklärung von Verbrechen mit ewig gestrigem Handwerkszeug hantieren zu müssen, während Straftäter auf neueste Technik und Möglichkeiten zurückgreifen können. Wir werden diesen Wettlauf nie ausgeglichen gestalten können, müssen aber um eine größtmögliche Angleichung bemüht sein.

Die geplante Erweiterung der Auswertung genetischer menschlicher Spuren durch die Strafverfolgungsbehörden stellt aus unserer Sicht einen wichtigen Schritt dar, um im Wettlauf mit Verbrechern wieder etwas aufzuholen. Selbst Kritikern zusätzlicher staatsanwaltlicher oder polizeilicher Ermächtigungen dürfte einleuchten, dass bei schweren und schwersten Straftaten die Unterstützung der Aufklärung durch eine weitreichendere DNS-Analyse ausschließlich der Ermittlung und Überführung der Täter dient. Und wer bitte möchte dem Opfer oder Hinterbliebenen ins Gesicht sagen, dass wir die Täter zwar hätten ermitteln und überführen können, es aber wegen gesetzter Schranken nicht durften? Um Missverständnissen vorzubeugen sei gesagt, dass unsere gewünschten Möglichkeiten natürlich immer im Rahmen menschenrechtswürdiger und gesetzgeberischer Voraussetzungen liegen müssen.

Selbstredend kennen wir die überwiegend warnend gemeinten Argumente zum Schutz persönlicher Daten oder vor Missbrauch der erhobenen Daten. Nun kann Missbrauch zu jeder Zeit und in jeder Form vorkommen. Deshalb dürfen wir jedoch nicht Innovationen ablehnen, nur weil die Möglichkeit einer missbräuchlichen Nutzung existiert. Hier sind wie immer gesetzliche Schranken einzubauen, um genau das zu verhindern. Und datenschutzrechtliche Probleme sehen wir keine, die im Rahmen einer Güterabwägung eine Ausweitung der DNS-Analyse ausschließen würden. In einer Zeit, in der Internetunternehmen mehr Daten sammeln als die Polizei je sammeln und vor allem verwerten kann, sollten wissenschaftlich begründete, rechtlich erlaubte und für den Einzelfall geltende Untersuchungen mehr als zulässig sein. Zumal unabhängige Richter die mögliche Beschränkung unserer geltenden Grund- und Menschenrechte jederzeit begleiten und überschauen.