Zähneknirschen statt volle Hingabe?
03.06.2025

Schon viele Jahre warten wir auf verfassungsgerichtliche Entscheidungen hinsichtlich amtsangemessener Besoldung der Beamtinnen und Beamten. War es wie in anderen Bundesländern lange üblich, Musterklagen zuzustimmen und zu erhobenen Widersprüchen das Einverständnis zum Ruhen des Verfahrens und zum Verzicht auf Einrede der Verjährung zu geben, so beendete Finanzminister Heere dies vor anderthalb Jahren. Wir zitierten damals den BDK Schleswig-Holstein: 1)
„Die Betroffenen, egal ob mittlerer Dienst oder B-Besoldung, sollen mit einem Kostenrisiko von ca. 1.500 EUR davon abgehalten werden, für eine gerechte Besoldung einzutreten, obwohl es bisher positive Signale vom BVerfG gibt.“
Jetzt der nächste Paukenschlag, aus dem „Rundblick“: 2)
„In der Verfügung aus dem Haus von Minister Heere wird festgelegt, dass die für die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten zuständigen Stellen alle Widersprüche gegen die Gehaltsbescheinigungen für 2023 und 2024 abschlägig entscheiden sollen – ohne eine Einzelfallprüfung.“
Gerade jetzt, wo im „Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte“ die Polizei Niedersachsen offensichtlich aussteigen musste und sich darauf beschränkt, „überhaupt Arbeitskräfte“ anlocken zu können: Bestehende Ausbildungsplätze können trotz abgesenkter Anforderungen nicht alle besetzt werden, sehr viele verlassen die Polizei wieder vor Ausbildungsende – warum wohl?
Die Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen steigen ständig – dann noch Querschläge aus dem Haus des Dienstherrn?
Wir fragen die Innenministerin, den Finanzminister und den Ministerpräsidenten: Sieht die eine Hand nicht, was die andere macht?
Stefan Franz
Stellv. Landesvorsitzender
1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/besoldung-angemessen-und-fair
2) https://rundblick-niedersachsen.de/beamtenbund-fuehlt-sich-vom-finanzminister-unfair-behandelt-und-ruft-olaf-lies-zur-hilfe