Zahlung des Inflationsausgleiches für Landesbeschäftigte

11.01.2024

Thüringer Finanzministerium schweigt sich über Zahlungstermin aus
moerschy - Pixabay
In den letzten Tagen erreichten den BDK mehrfach Anfragen von Tarifbeschäftigten, die wissen wollten, wann der Einmalbetrag des bei den Tarifverhandlungen vereinbarten Inflationsausgleiches in Höhe von 1.800 € gezahlt wird.
Um es vorweg zu nehmen: Uns liegen dazu keine verbindlichen Informationen vor – weder als BDK Fachbereich Tarif noch auf Nachfrage beim Haupt-personalrat der Thüringer Polizei.
In den Veröffentlichungen der vertragsschließenden Gewerkschaften nach der Tarifeinigung am 09.12.2023 wurde den Tarifbeschäftigten suggeriert, dass diese Zahlung noch im Dezember 2023 und die der monatlichen Raten von je 120 € in den Monaten Januar-Oktober 2024 erfolgen werden. Viele Kolleginnen und Kollegen schauten Ende Dezember 2023 voller Vorfreude auf ihren Gehaltszettel und wurden enttäuscht. Die Spalte „Einmalzahlung“ war leer.
Eine Abfrage, die der BDK daraufhin bundesweit gestartet hatte, ergab, dass kein Bundesland die quasi versprochene Zahlung geleistet hatte. Soviel zum Thema WERTSCHÄTZUNG.
Bei genauerem Studium des Textes des Tarifvertrages über die Sonderzahlung ist im Zusammenhang mit der Auszahlung der Einmalzahlung und der monatlichen Raten für Januar bis März 2024 die Klausel „frühestmöglich“ zu finden.
Das ermöglicht der Landesfinanzdirektion, die Auszahlung bis Ende März 2024 hinausschie-ben zu können, was wir zwar nicht hoffen, was aber eben, mit Zustimmung der Gewerkschaften, am Verhandlungstisch vereinbart wurde.
In vielen anderen Bundesländern wurden die Beschäftigten von ihren Finanzministerien zumindest über den Zahlungstermin informiert. In Thüringen schweigt man sich bis heute aus.
Der BDK Thüringen fordert das Thüringer Finanzministerium dazu auf, die diesbezüglichen Spekulationen und das unwürdige Rätselraten zu beenden und den Landesbeschäftigten verbindlich mitzuteilen, wann und wie die Auszahlung des Inflationsausgleiches, den übrigens ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen und die Beschäftigten von Bund und Kommune schon lange erhalten haben, in Thüringen erfolgen wird!