Zeitlich nach Besoldungsgruppen abgestufte Besoldungsanpassungen sollen korrigiert werden

17.10.2017

Die Südwestpresse berichtet in ihrer heutigen Ausgabe unter Berufung auf Sprecher der Regierungsfraktionen von Grünen und CDU, dass die nach Besoldungsgruppen zeitlich gestaffelten Besoldungsanpassungen rückgängig gemacht werden sollen.
Zeitlich nach Besoldungsgruppen abgestufte Besoldungsanpassungen sollen korrigiert werden

Ausgangspunkt war eine Vereinbarung der Landesregierung mit dem BBW – Beamtenbund Tarifunion und dem Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. zur Übertragung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes in den Jahren 2017 und 2018. Danach sollten die Erhöhungen für Beamte in A10 und A11 nicht zum 1. März 2017 und 2018, sondern jeweils erst zum 1. Mai erfolgen; ab A12 waren die Anpassungen erst ab 1. Juni 2017 und 2018 vorgesehen.

Mit einem Beschluss vom 23. Mai 2017 hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der nach Besoldungsgruppen abgestuften Angleichung der Ostbesoldung an das Westniveau in Sachsen als mit Art 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar bewertet und hierbei auch die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse für die Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts beanstandet. Es führte hierzu aus:

Wenn der Besoldungsgesetzgeber für niedrigere Besoldungsgruppen eine Anpassung in bestimmter Höhe als für eine amtsangemessene Alimentation erforderlich erachtet, muss er sich hieran für alle Beamten festhalten lassen, sofern er mit der Differenzierung keine Umgestaltung des Besoldungssystems oder eine Neubewertung von Statusämtern vornimmt.

Hierauf hat nun – so die Südwestpresse in ihrem Bericht – die Landesregierung reagiert und will die Besoldungsanpassungen rückwirkend zum 1. März für alle Besoldungsgruppen anpassen. Die notwendigen Korrekturen werden am kommenden Donnerstag, 19. Oktober 2017, im Finanzausschuss beraten und sollen anschließend im Landtag beschlossen werden.

Damit würde die Landesregierung eine geübte Praxis korrigieren, die auch vom BDK immer wieder beanstandet und nun durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gekippt wurde. Betroffene könnten damit mit Nachzahlungen rechnen.

 

Quellen

  • Südwestpresse „Beamte sollen von höheren Tarifabschlüssen profitieren“

  • Pressemitteilung Nr. 56/2017 des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2017 zum Beschluss vom 23. Mai 2017, Az. 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14  „Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische Beamte der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts erfolgreich

  • Tagesordnung der 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am Donnerstag, 19. Oktober 2017

 

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