Zulage für Tarifbeschäftigte

27.12.2022

Der BDK LV Bayern setzt sich für die Tarifbeschäftigten ein, damit das Sparschwein nicht geschlachtet werden muss.
Bruno Glätsch - Pixabay

Wir empfehlen den Antrag auf Zulage gem. §16 Abs 5 TV-L zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten zu stellen und fordern abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt.

Zum Antrag

Zu Fragen bezüglich der Antragstellung schreiben sie eine Email an Frau Helga Reiter.

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