Zum Wiehern???

18.02.2013

Nein, bestimmt nicht. Die aktuelle Berichterstattung zum Thema Pferdefleisch in Tiefkühlgerichten lässt die Verbraucher mal wieder aufhorchen und verunsichert sie. Weinpanscherei, Verlängerung von Haltbarkeitsdaten, Fleischabfälle zu Wurst, mangelnde Hygiene bei der Geflügelverarbeitung u.s.w., die Liste der Ungeheuerlichkeiten ist mittlerweile scheinbar unendlich.
Zum Wiehern???
Foto: siepmannH / pixelio.de

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat schon vor mehr als 20 Jahren darauf hingewiesen, dass sich die organisierte Kriminalität immer dort „tummelt“, wo es gilt illegal riesige Gewinne zu erzielen.  Und, dazu gehört auch die Lebensmittelbranche.
Millionen von Tonnen an Lebensmitteln werden tagein-tagaus über die Binnengrenzen in Europa hin– und hergefahren.
Die notwendigen Kontrollen können kaum durchgeführt werden, weil die Politiker im Rahmen der Verschlankung des „Staates“ jedem „Weight Watcher“ Konkurrenz machen. Mittlerweile ist der Staat im Bereich der Überwachung so schlank geworden, dass er hier und da funktionsuntüchtig zu werden droht. Veterinärämter und Lebensmittellabore sind ausgedünnt worden und die Verantwortlichkeiten sind häufig unklar. Vernünftige Kontrollen finden kaum noch statt.  Zoll und Bundespolizei sind personell und logistisch überfordert, die OK-Dienststellen in Niedersachsen (eines „der“ Agrarländer in Deutschland) kaum in der Lage diesen Herausforderungen gerecht zu werden, da es an allen Ecken und Kanten an ausreichendem und gut beschultem Personal fehlt. Dies hat sich die organisierte Kriminalität zu Nutze gemacht und schöpft jetzt ihren „schmutzigen Rahm“ ab. Leider fällt der aktuellen Tagespolitik nicht allzu viel da zu ein. Große „Krokodilstränen“ werden jetzt von allen Parteien vergossen. Man ist „empört und verärgert“.
Aber das liebe Politikerinnen und Politiker reicht schon lange nicht mehr aus!!

  1. Im Lebensmittelrecht darf es bei solchen Verstößen kein Pardon mehr geben. Vorsätzliche Verunreinigungen, Falschdeklarierung und die Vermischung von Lebensmitteln müssen als  Verbrechenstatbestand geahndet werden. Bei einer gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung sollte sogar hier eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren drohen.
  2. Die Transportkontrollen und die notwendigen Ermittlungen müssen verschärft werden. Bundespolizei, der Zoll und die Länderkriminalpolizeien sind entsprechend zu verstärken und auszurüsten.
  3. Die Veterinärämter und die Lebensmittellabore können nicht weiter den Rotstiften zum Opfer fallen!


Der BDK steht auch hier gerne beratend mit seiner Fachlichkeit und Kompetenz zur Verfügung

Der geschäftsführende Landesvorstand

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