Zwei Urteile des BAG zum Urlaub

17.04.2019

1.) Arbeitgeber darf Urlaub in der Elternzeit kürzen. 2.) Kein Urlaubsanspruch für Phasen des unbezahlten Sonderurlaub (mehr).
Zwei Urteile des BAG zum Urlaub

1.) Urlaubsanspruch in der Elternzeit?

BAG-Urteil vom 19. März 2019 - Aktenzeichen 9 AZR 362/18

Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass in der Elternzeit nach deutschem Recht Urlaubsansprüche entstehen - diese aber nach § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gekürzt werden können. Will der Arbeitgeber den Urlaub kürzen, muss er dies dem Arbeitnehmer entsprechend mitteilen. Bei Anwendung wird je vollem Monat Elternzeit der Urlaubsanspruch um 1/12 gekürzt. Wird während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, ist die Kürzung nicht möglich. Das Gericht klärte zudem, dass die deutsche Vorschrift mit dem höherrangigen EU-Recht vereinbar ist.

Fundstellen: 

 

2.) Kein Urlaubsanspruch für Sonderurlaubsphasen

BAG-Urteil von 19. März 2019, Aktenzeichen 9 AZR 315/17

In Abkehr von der bisherigen BAG-Rechtsprechung urteilte das Bundesarbeitsgericht: "Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt."

Fundstelle: