Zweifel an der Unabhängigkeit

12.11.2021

Am 12.11.2021 hat der hessische Landtag die Neuregelung der Dienstvorschriften für die Spitze des Landeskriminalamts beschlossen. Der oder die Präsident*in des hessischen Landeskriminalamts (LKA) wird künftig als politische Beamtin oder politischer Beamter geführt. Nach der Auffassung des BDK sollte insbesondere die Leitung des LKA Hessen ausschließlich an der fachlichen Fortentwicklung der Kriminalitätsbekämpfung orientiert sein und sollte hierbei nicht von politischer Treue beeinflusst werden. Zudem kritisiert der BDK Hessen dass jetzt alle hessischen Polizeipräsidenten politische Beamte sind. Nach unserem Verständnis sollte ein*e Polizeipräsident*in in erster Linie dem Gesetz, seinen Mitarbeitern und den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet sein, und nicht der politischen Führung im Land.
Zweifel an der Unabhängigkeit

Der am 05.11.2021 als neuer Präsident der LKA ernannte Andreas Röhrig, ist aber noch unter den alten Bedingungen ernannt und kein politischer Beamter.

Der Landesvorsitzende Dirk Peglow hat für den BDK Hessen zum Thema politische Beamte in der hessischen Polizei bereits bei der Vorlage des Gesetzesentwurfes ein Statement abgegeben, dass wie folgt lautet.

"Schon die aktuellen Regelungen im § 7 des Hessischen Beamtengesetzes zu den politischen Beamtinnen und Beamten in Hessen widersprechen aus Sicht des BDK der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, nach der politische Beamte*innen eine Ausnahme sein sollten und nur für solche Ämter einzurichten ist, die ein "besonderes Vertrauen der Staatsführung bedürfen".

Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass schon jetzt alle hessischen Polizeipräsidenten politische Beamte sind, was bedeutet, dass sie in ihrem Handeln die grundsätzlichen politischen Ansichten und Ziele der Landesregierung umsetzen müssen, um im Amt zu bleiben oder es zumindest nicht zu riskieren. Nach meinem Verständnis sollte ein*e Polizeipräsident*in in erster Linie dem Gesetz, seinen Mitarbeitern und den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet sein. Wie würde zum Beispiel ein Polizeipräsident im Zuge der aktuell stattfindenden "Querdenken-Demonstrationen" agieren, wenn die AFD in der Regierungsbeteiligung wäre? Wie würden sich die Präsidenten*innen der Landesämter für Verfassungsschutz bei einer solchen politischen Konstellation verhalten, wenn es um die Beobachtung rechtsextremistischer Organisationen ginge?

Mit der beabsichtigten Erweiterung des Kreises der politischen Beamten*innen um die Leitungsfunktion des HLKA will sich Hessen offensichtlich an die Spitze der Bundesländer stellen, bei denen polizeiliche Führungsentscheidungen vom Wohl und Weh der Regierung abhängig sind. In keinem anderen Bundesland wird das LKA von einer politisch besetzten Führung geleitet, selbst die Polizeipräsidenten*innen sind nur in wenigen Bundesländern politische Beamte. Aus gutem Grund.
Die Leitung des LKA Hessen muss ausschließlich an der fachlichen Fortentwicklung der Kriminalitätsbekämpfung orientiert sein und darf hierbei nicht von politischer Treue beeinflusst werden."

Die Berichterstattung zum Thema auf hessenschau.de:

 

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