Sozialleistungen

Der BDK steht seinen Mitgliedern auch in schwierigen Lebenslagen zur Seite und gewährt seinen ordentlichen Mitgliedern und Hinterbliebenenmitgliedern Sozialleistungen im Rahmen seiner Sozialordnung.

Hierzu gehören:

  • Unterstützungszahlung im Trauerfall für das verstorbene Mitglied oder dessen Ehepartner bis zu 300 €, im Falle eines Unfalltods zusätzlich 750 €.
  • Beihilfen bei nachgewiesener unverschuldeter Notlage z.B. in Form eines zinslosen Darlehens.
  • Einschluss in den Versichertenkreis abgeschlossener Gruppenversicherungsverträge, wie private Rechtsschutzversicherung und private Krankenversicherung.

Zur Beantragung einer Unterstützungszahlung im Trauerfall bitte den ausgefüllten Antrag auf Unterstützungszahlung sowie eine Kopie der Sterbeurkunde an die BDK-Bundesgeschäftsstelle senden.