Mitgliedschaften

Ordentliche Mitgliedschaft
Eine ordentliche Mitgliedschaft im Bund Deutscher Kriminalbeamter besteht grundsätzliche für

  • Angehörige der deutschen Kriminalpolizei im aktiven Dienst oder im Ruhestand
  • Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung
  • Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung

Hinterbliebenenmitgliedschaft
(Ehe-)Partner verstorbener BDK-Mitglieder haben die Möglichkeit, als Hinterbliebenenmitglied dem BDK beizutreten.
Hinterbliebenenmitglieder haben Anspruch auf Leistungen gemäß der BDK Sozialordnung. Ebenso ist der Bezug der Fachzeitschrift „der kriminalist“ in der Mitgliedschaft enthalten. Näheres regelt die BDK Beitragsordnung.

Schnuppermitgliedschaft
Beamte, Angestellte und Ruheständler haben die Möglichkeit, den BDK zunächst im Rahmen einer Schnuppermitgliedschaft für einen Monatsbeitrag von 1€ kennen zu lernen. Ob und für welchen Zeitraum Ihr Landesverband/Verband eine solche Schnuppermitgliedschaft anbietet, erfahren Sie direkt bei der jeweiligen Landesgeschäftsstelle.

Fördermitgliedschaft
Als Fördermitglied unterstützen Sie aktiv die Arbeit des BDK.
Neben Sonderkonditionen bei der Teilnahme an Fachveranstaltungen des BDK erhalten Fördermitglieder regelmäßig die Fachzeitschrift „der kriminalist“ frei Haus.
Der Mindestbeitrag für fördernde Mitglieder, die dem Bundesverband zugeordnet sind, beträgt 5,00 € pro Monat. Ein höherer Förderbeitrag liegt im Ermessen des Fördermitgliedes. Der Beitrag für Fördermitglieder, die einem Landesverband/Verband zugeordnet sind richtet sich nach der jeweiligen Landesbeitragsordnung. Näheren erfahren Sie direkt bei der jeweiligen Landesgeschäftsstelle.