Antrag auf Rechtsschutz stellen
Über das nachfolgend verlinkte Formular können BDK-Mitglieder einen Antrag auf Rechtsschutz stellen und alle erforderlichen Unterlagen gemäß der BDK-Rechtsschutzordnung einreichen.
Nach Prüfung Ihrer Daten durch die Bundesgeschäftsstelle wird der Vorgang an die Roland Rechtsschutzversicherung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Bitte beachten Sie:
Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwaltskanzleien sind gemäß der BDK-Rechtsschutzordnung grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz gedeckt. Im Falle einer Deckungszusage werden in der Regel die anfallenden gesetzlichen Kosten und Auslagen übernommen. Maßgeblich sind die Zusagen des Versicherers im Rahmen einer Deckungszusage.